Oyten dehnt Glücksspielgesetz

Alle 500 Meter oder auch nur 60

Oyten (bb). In der Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes ist festgelegt, dass der Abstand zwischen Spielhallen mindestens 100 Meter betragen muss. Die Gemeinden können allerdings bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besondere örtliche Verhältnisse für ihr Gebiet durch Verordnung einen geringeren Mindestabstand von mindestens 50 Metern oder einen größeren Mindestabstand von bis zu 500 Metern festlegen.

Beides hat Oyten nun getan. Denn die zwei Spielhallen an der Straße „An der Autobahn“ haben einen Abstand von knapp 60 Metern. Laut Gesetz müsste also eine von ihnen die Pforten schließen.

Das möchte die Verwaltung allerdings keinem der Glücksspielbetreiber zumuten. Deshalb greift in dem Gewerbegebiet an der Autobahn die Verordnung, die den Mindestabstand auf 50 Meter reduziert.

Damit nun aber nicht noch mehr Spielhallenbetreiber auf die Idee kommen, sich in dem Gewerbegebiet niederzulassen, um ein norddeutsches Las Vegas entstehen zu lassen, schiebt die Verwaltung, nachdem diese Ausnahme geklärt wurde, einen Riegel vor: Zukünftig darf nur alle 500 Meter ein Spielcasino betrieben werden. Begründet wurde die Ausnahme seitens der Verwaltung mit dem Hinweis, dass der Betrieb der beiden Spielhallen in unmittelbarer Nachbarschaft direkt an der Autobahnabfahrt bisher zu keinerlei Problemen geführt habe. Das könnten Spielsüchtige und ihre Familien eventuell anders sehen.

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