Bewohner von Lengenbostel kämpfen für 200 Jahre alten Baum - Von Heidrun Meyer

Buche als Naturdenkmal?

Für die nächsten zwei Jahre ist die stattliche 200 Jahre alte Buche auf einem unbewohnten Grundstück am Sandkamp zunächst gesichert.
 ©Heidrun Meyer

Lengenbostel. Ist eine rund 200 Jahre alte Buche auf einem derzeit unbewohnten Grundstück an der Straße Am Sandkamp in Lengenbostel als schützenswert einzustufen? Diese Frage beschäftigt aktuell den Rat der Gemeinde Lengenbostel. Denn: Es liegt eine Unterschriftenliste mit 80 Unterzeichnern vor, die mit ihrem Autogramm deutlich machen, dass sie den stattlichen Baum gerne geschützt wissen möchten.

Diese Dorfbewohner treibt die Sorge um, dass der jetzige Eigentümer die Bäume auf dem Grundstück fällen lassen könnte, um Bauplätze zu schaffen. Wie Bürgermeister Dieter Jungemann in der jüngsten Ratssitzung in Lengenbostel ausführte, ist die Buche für die kommenden zwei Jahre zunächst sichergestellt. Genauer gesagt: Der neue Besitzer darf ohne Genehmigung keine Sägearbeiten daran vornehmen. Über das weitere Vorgehen konnten sich die Ratsvertreter indes jedoch nicht einigen. Jungemann stellte zwei Varianten zur Diskussion: die Aufstellung einer allgemeinen Baumschutzsatzung oder die Beantragung beim Landkreis auf Festsetzung des Baumes als Naturdenkmal. Normale Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen dürften in dem Fall aber durchgeführt werden.

Ratsherr Andreas Busch erläuterte das Zustandekommen der Unterschriftenliste. Demzufolge will der Grundstücksbesitzer Bäume fällen, um die Fläche als Bauland verkaufen zu können. „Dass dort etwas gemacht werden muss, ist klar, aber alle Bäume umsägen, das geht nicht. Daher sollte zumindest die Buche geschützt werden“, findet Busch.

Hermann Stemmann plädierte dafür, zunächst das Gespräch mit dem Eigentümer zu suchen. Ein Naturdenkmal festzusetzen ohne Rücksprache mit diesem stelle einen „starken Eingriff“ in das Privateigentum dar. Zudem berge die große Buche auf dem engen Terrain auch Gefahren, da alte Hofbäume oftmals innen hohl seien. Jungemann wies darauf hin, dass die Gemeinde keine Vereinbarungen mit dem Grundstücksbesitzer zur Sicherung des Baumes treffen könne. Die Beantragung zum geschützten Naturdenkmal sei ausschließlich Sache des Landkreises.

Der Rat verständigte sich schließlich darauf, das Thema erst einmal zu schieben, die Eigentumsverhältnisse zu klären und das Gespräch mit dem Besitzer zu suchen. Für zwei Jahre ist der Baum ohnehin zunächst gesichert. Dabei ist klar: Die Lengenbosteler werden sich weiterhin für „ihre“ Buche einsetzen.

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