In Deutschland warten 11.000 Patienten auf Transplantation

Auch eine Frage der Solidarität

"Es ist schwierig zu sagen, wann der Tod tatsächlich eintritt". Klara Arps aus Rotenburg formuliert bei einer Straßenbefragung den am häufigsten genannten Vorbehalt, der Menschen die Entscheidung für eine Organspende schwer macht. Seit der Bundestagsdebatte über ein Transplantationsgesetz ist das umstrittene Thema in der Öffentlichkeit stärker präsent. Umstritten ist dabei nicht das Therapieverfahren als solches - das hat sich medizinisch längst etabliert. Es sind weitreichende ethische Probleme, die in der Diskussion stehen.

Dabei bleibt für Patienten, die auf eine Transplantation angewiesen sind - zur Zeit etwa 11.000 bundesweit - ein Problem vordringlich: die zu geringe Zahl verfügbarer Organe. Von Jahr zu Jahr öffnet sich die Schere zwischen Organbedarf und Organangebot ein wenig mehr. "Um dem berechtigten Anspruch der zu Versorgenden nachzukommen, muß von Medizin und Gesellschaft in besonderer Weise Solidarität gefordert werden", betont Professor Hans-Fred Weiser, Chef der ersten Chirurgischen Klinik des Diakoniekrankenhauses Rotenburg. Denn: "Nur wenn die Mitglieder einer Gesellschaft bereit sind, Organe zu spenden, kann den erkrankten Mitgliedern dieser Gesellschaft auch geholfen werden". Weiser hebt hervor, daß sowohl die Bereitschaft zur Organspende wie auch deren Realisierung eine regionale Dimension haben: "Eine Region, in der keine Organe entnommen werden, nutzt, ja mißbraucht vielleicht sogar die größere Solidarität anderer Regionen". Hier gegenzusteuern, ist eine wichtige Aufgabe aller Versorgungskrankenhäuser. - Gravierend verändert haben sich in den vergangenen Jahren die Kriterien für Organspende - und zwar besonders, was die Todesursachen und oberen Altersgrenzen betrifft. So kommen zwei Drittel aller Organspender aus dem "in-ternistischen" Bereich, nur ein Drittel hat zuvor einen Unfall erlitten. Eine prinzipielle obere Altersbegrenzung gibt es nicht, da auch ältere Menschen Organe empfangen. Alle auf ein Organ wartenden Patienten Österreichs, der Beneluxstaaten und der Bundesrepublik sind bei der sogenannten Eurotranplantzentrale im holländischen Leiden registriert. Jeder Organspender wird dorthin gemeldet. Die Organisation der Organspende obliegt primär den Transplantationszentren - zum Beispiel an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Die angegliederten Organisationszentralen der DSO sind für die Abwicklung der Organentnahme in den Versorgungskrankenhäusern sowie die Koordination von Entnahmeteams und Transporten zuständig. "Ist der technische Vorgang Organentnahme standardisiert und quasi Routine", so Professor Gundolf Gubernatis, Klinik für Transplantationschirurgie der MHH, "kann Organspende als solche niemals zur Routine werden - sie bleibt immer etwas Besonderes, ein altruistischer Akt zur Rettung anderer Menschen". Er widerspricht der Auffassung, eine Organentnahme könne dem würdevollen Umgang mit einem Verstorbenen entgegenstehen: "Stets sind die beteiligten Menschen entscheidend dafür, ob sich ein Vorgang würdevoll oder würdelos gestaltet. Die Pietät und die Möglichkeit zum Abschiednehmen können bei entsprechendem Verhalten auf jeden Fall gewahrt werden - ganz gleich, ob mit oder ohne Organspende". Zur Frage, ob der Hirntod der Tod des Menschen ist, gibt es eine seit Jahren anhaltende Diskussion quer durch alle Bevölkerungsgruppen. "Festzu-halten bleibt", so Gubernatis, "daß die biologische Tatsache des Hirntodes unstrittig ist, während über die weltanschauliche Bewertung selbstverständlich diskutiert werden kann. Welche Rolle medizinisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisse überhaupt bei einer ganzheitlichen religiös-weltanschaulichen Betrachtung des Todesgeschehens spielen, ist letztendlich eine notwendige gesellschaftliche Vereinbarung". Als Grundlage der Organspende gilt für jeden einzelnen das Selbstbestimmungsrecht. Es gilt über den Tod hinaus und sichert, daß der Wille des Verstorbenen das einzig Entscheidende bei der Frage der Organspende ist. Tatsächlich besitzen aber nur zwei bis drei Prozent aller Bundesbürger einen Organspenderausweis und die Quote der durch Angehörige abgelehnten Organentnahmen liegt zur Zeit etwa 50 Prozent. Was Transplantationen betrifft, gibt es hingegen so gut wie keine Ablehnung. Gubernatis: "Wenn die Hälfte der Bevölkerung die Voraussetzung für die Transplantation ablehnt, andererseits aber fast jeder dieses Therapieverfahren in Anspruch nehmen würde, so ist dies nicht nur ein medizinisches, sondern auch einen gesellschaftliches und gesundheitspolitisches Problem."

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