Wie ermittelt die Polizei eigentlich Motorradfahrer, die geblitzt wurden? Anhand des Kennzeichens gestaltet sich das schwierig. Aber es gibt Mittel und Wege.
Immer wieder macht das Gerücht die Runde, dass Motorradfahrer sich keine Sorgen machen müssen, wenn sie geblitzt wurden. Denn wie will die Polizei ermitteln, wer auf dem Blitzerfoto zu sehen ist – so ganz ohne Kennzeichen und das Gesicht hinter dem Visier versteckt?
Zwar erschweren die beiden genannten Punkte die Arbeit der Polizei, aber unmöglich machen sie sie nicht. Denn diese hat ihre Wege, um Rasern auf die Spur zu kommen; egal ob auf vier oder zwei Rädern.
So ermittelt die Polizei geblitzte Motorradfahrer
Die meisten Blitzer in Deutschland fotografieren Raser nur von vorne. Schlecht für Autofahrer, gut für Motorradfahrer. Denn am Bike ist das Kennzeichen nur hinten montiert. Allerdings gibt es mittlerweile vereinzelt Blitzer, die auch von hinten ein Foto vom Raser schießen. Dann hat die Polizei leichtes Spiel, um zu schnelle Motorradfahrer zu ermitteln.
Hat die Polizei aber nur ein Bild von vorne, gestaltet sich die Sache etwas schwieriger. Dann bleiben der Polizei drei weitere Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel das Foto mit allen im gleichen Bezirk gemeldeten Motorrädern abgleichen. Allerdings müssen sie dann auch jeden passenden Halter besuchen. Diese Methode kommt in der Regel dort zum Einsatz, wo immer wieder der gleiche Fahrer geblitzt wurde.
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Möglichkeit zwei ist der Einsatz von mobilen Blitzern. An Stellen, an denen Motorradfahrer regelmäßig zu schnell sind, werden einfach Polizisten abgestellt, die die Geschwindigkeitsmessungen vornehmen. In solchen Fällen können die Verkehrssünder schnell gestellt werden.
Mehr Aufwand bereitet die letzte Methode. Bei dieser werden Raser anhand von Gesichtsmerkmalen, ihrer Schutzkleidung oder ihres Motorrads identifiziert. Diese Variante wird auch genutzt, um den wirklichen Fahrer zu überführen. Denn nur den Halter zu ermitteln, bringt in Deutschland nichts. Es muss eindeutig bewiesen werden, wer gefahren und geblitzt wurde.
Im Zweifelsfall muss ein Fahrtenbuch geführt werden
Kann nicht ohne Zweifel festgestellt werden, dass der Halter auch der geblitzte Fahrer war, kann ihm auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen. Wird dann immer noch mit dem Motorrad gerast, lässt sich anhand des Buches nachweisen, wer gefahren ist. Sofern es gewissenhaft gepflegt wird.
Nur bei gravierenden Tempo-Verstößen wird ermittelt
Da viele dieser Maßnahmen mit hohem Ermittlungsaufwand verbunden sind, verfolgen die Behörden in der Regel erst massive Geschwindigkeitsverstöße von Motorradfahrern. Gerät allerdings immer wieder der gleiche Raser in die Blitzerfalle, wird ebenfalls ermittelt.
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anb