Unwetter: Wer zahlt bei Schäden am Auto?

Hagel hat die Windschutzscheibe dieses Autos völlig zerstört.
 ©picture alliance / dpa / Sebastian Kahnert

Gesplitterte Windschutzscheiben, Beulen im Blech und Wasser in der Tiefgarage – schwere Unwetter mit Hagelkörnern hinterlassen an Autos immer wieder deutliche Spuren. Wer zahlt für die Schäden?

Bei Hagel, Sturm und Hochwasser zahlt laut ADAC eine Kfz-Teilkaskoversicherung. Diese greift auch bei Sturmschäden durch ausgerissene Äste oder herabgefallene Dachziegel. In der Regel findet bei der Teilkasko keine Rückstufung statt.

Allerdings muss zum Zeitpunkt des Sturmschadens nach den Versicherungsgesellschaften mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 61 Stundenkilometern. 

Nach Sturm: Baum und Äste

Lagen ein großer Ast oder Baum schon vorher oder länger auf der Straße, greift die Teilkasko aber nicht. In so einem Fall zahlt bei einem Blechschaden nur die Vollkaskoversicherung.

Morscher Baum: Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat ein Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Meist ist die Beweislage aber, laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, jedoch sehr schwierig.

Gesunder Baum: Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies demnach als "höhere Gewalt", und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.

Wasserschäden am Auto!? Wer zahlt

Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung sind auch Schäden durch Überschwemmungen mitversichert.

  • Bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen oder wenn das Auto in einer mit Wasser vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird, haftet und zahlt die Teilkasko.
  • Wer aber durch eine offensichtlich überschwemmte Straße fährt und damit einen Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. und die Versicherung nicht greift.

Haben Autobesitzer nur eine Haftpflichtversicherung, gehen sie allerdings leer aus.

Grundsätzlich gilt die Faustregel: "Kommt das Wasser zum Auto", zahlt die Kaskoversicherung, "kommt das Auto zum Wasser", muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen.

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