Radler, Jogger und Spaziergänger - viele sind heutzutage mit einen Stöpsel im Ohr unterwegs. Doch laute Musik oder Telefonate aus Kopfhörern sind im Straßenverkehr gefährlich, warnen Unfallchirurgen.
Sehen und Hören sind im Straßenverkehr wichtig. Doch Musik im Ohr oder ein Handytelefonat lenken ab. Schnell überhören Fußgänger oder Radler dann noch Hupen, Klingeln oder Motorengeräusche von herannahenden Autos. Was dann passieren kann, erleben Unfallchirurgen.
"Leider müssen wir immer wieder Verletzte und Schwerverletzte versorgen, die wichtige Warnsignale im Straßenverkehr überhört haben und dann verunglückt sind", sagt Professor Reinhard Hoffmann von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).
Autofahrer, Fahrradfahrer, Fußgänger oder Jogger sollten deswegen laut der Unfallchirurgen ganz auf Ohrstöpsel und Kopfhörer im Straßenverkehr verzichten.
Dürfen Radfahrer mit Kopfhörern Musik hören?
Autofahrer müssen laut Paragraph 23 Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, das Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden. Für Radfahrer ist das Tragen von Kopfhörern nur dann erlaubt, wenn die akustische Wahrnehmung nur ganz unwesentlich beeinträchtigt ist. Das Tragen von Ohrstöpseln ist in einem Ohr erlaubt, wenn man mit dem anderen Ohr alles gut wahrnehmen kann.
Für Fußgänger oder Jogger gibt es keine direkte gesetzliche Vorschrift gegen das Tragen der Stöpsel oder Kopfhörer. Allerdings darf kein Verkehrsteilnehmer andere gefahrden oder behindern.
ml