Führerschein verloren oder gestohlen? Das sollten Sie jetzt tun

Ein verlorener Führerschein ist ärgerlich, aber kein Grund zur Sorge.
 ©picture alliance / Marius Becker / dpa

Wenn der Führerschein abhandengekommen ist, ist der Ärger groß. Aber keine Panik. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Verlust Ihrer Fahrerlaubnis machen sollten.

Sie haben Ihren Führerschein verloren oder schlimmer, er wurde geklaut? Dann sollten Sie schnell handeln. Denn ohne gültigen Führerschein sollten Sie nicht hinters Steuer. Ansonsten müssen Sie bei der nächsten Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.

Führerschein verloren: Das sind die nächsten Schritte

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie zu der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Dort beantragen Sie einfach einen neuen. Dafür müssen Sie neben Ihrem Reisepass oder Personalausweis auch ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorlegen.

Es kann auch passieren, dass die Behörde von Ihnen eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust Ihres Führerscheins verlangt. Diese sollte folgende Punkte enthalten:

  • Information zum Verlust des Dokuments,
  • Zusicherung, dass der Führerschein an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgegeben wird, wenn er wieder gefunden werden sollte,
  • die Eid-Formel: "Ich erkläre an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe."

Bei alten Führerscheinen (grauer bzw. rosa „Lappen“), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Wohnorts ausgestellt wurden, müssen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift mitbringen. Diese können Sie auch telefonisch bei der Behörde anfordern, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.

Kosten für einen neuen Führerschein

Haben Sie alle Dokumente bei sich, erhalten Sie einen vorläufigen Führerschein. Dieser ist nur begrenzt gültig, bis Ihr neuer Führerschein fertig ist. Dies kann je nach Behörde zwischen zwei und sechs Wochen dauern.

Die Stadt München gibt zum Beispiel eine Bearbeitungszeit von vier Wochen an. Die Kosten liegen bei bis zu 100 Euro und setzen sich in der bayerischen Landeshauptstadt wie folgt zusammen:

  • Ersatzführerschein: 40,10 Euro
  • Bescheinigung über "Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht": 11 Euro
  • Eidesstattliche Versicherung (bei Abnahme durch die Fahrerlaubnisbehörde): 30,70 Euro

Benötigen Sie den neuen Führerschein schneller, fallen weitere 19,55 Euro an. Dafür erhalten Sie den Führerschein schon nach rund vier Werktagen.

Wenn der alte Führerschein wieder auftaucht

Taucht der verloren geglaubte Führerschein wieder auf, müssen Sie diesen unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Dort wird der alte Führerschein vernichtet. Wenn Sie das nicht machen, droht Ihnen ein Bußgeld von 25 Euro.

Lesen Sie hier, was der Unterschied zwischen Fahrverbot oder Führerscheinentzug ist.

Führerschein gestohlen: Das sollten Sie beachten

Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde, sollten Sie sofort zur Polizei und den Diebstahl melden. Sie erhalten dort eine sogenannte Diebstahlbescheinigung. Mit dieser können Sie einen neuen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Führerschein im Ausland verloren

Sie sind im Urlaub und Ihr Führerschein wurde gestohlen? Auch hier heißt es: sofort zur Polizei. Sie erhalten dort eine Diebstahlsanzeige, die Sie bei der Rückfahrt stets bei sich führen sollten. Damit vermeiden Sie bei Kontrollen Missverständnisse und etwaige Bußgelder.

Ansonsten drohen Ihnen in jedem Land, in dem Sie kontrolliert werden, Geldstrafen wegen Nichtmitführens des Führerscheins. In Österreich kostet dies in der Regel 36 Euro, in der Schweiz 20 Franken und in Italien ab 86 Euro. Zurück in Deutschland müssen Sie einen Ersatzführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. (anb) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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