Geblitzt, was nun!? Alles, was Sie wissen müssen

Jährlich bekommen rund 2,8 Millionen Autofahrer Punkte in Flensburg, weil sie mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs waren.
 ©ADAC

Geblitzt!? Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog für Temposünder: Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Punkt oder Fahrverbot? 

Update vom 19.04.2017: Heute findet in vielen Bundesländern wieder der Blitzmarathon statt.

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt laut der StVO ein Tempolimit von 50 km/h.

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:

Geschwindigkeits-

überschreitung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

10 km/h

15 Euro

11-15 km/h

25 Euro

16-20 km/h

35 Euro

21-25 km/h

80 Euro

1 Punkt

26-30 km/h

100 Euro

1 Punkt

31-40 km/h

160 Euro

2 Punkte

1 Monat

41-50 km/h

200 Euro

2 Punkte

1 Monat

51-60 km/h

280 Euro

2 Punkte

2 Monate

61-70 km/h

480 Euro

2 Punkte

3 Monate

über 70 km/h

680 Euro

2 Punkte

3 Monate




Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt laut StVO ein Tempolimit von 100 km/h. 

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:

Geschwindigkeits-

überschreitung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Bis 10 km/h

10 Euro

11-15 km/h

20 Euro

16-20 km/h

30 Euro

21-25 km/h

70 Euro

1 Punkt

26-30 km/h

80 Euro

1 Punkt

31-40 km/h

120 Euro

1 Punkt

41-50 km/h

160 Euro

2 Punkte

1 Monat

51-60 km/h

240 Euro

2 Punkte

1 Monat

61-70 km/h

440 Euro

2 Punkte

2 Monate

über 70 km/h

600 Euro

2 Punkte

3 Monate

Vorsicht vor Ausreden!

Die Ausrede, dass man beispielsweise den Flieger erreichen musste, stellt keine Entlastung dar. Sie suggeriert vielmehr Vorsatz, was die Verdoppelung der Geldbuße nach sich ziehen könnte, warnt der ADAC. In der Regel sind die Messgeräte korrekt. Nur in wenigen Fällen lassen sich technische Fehler oder eine falsche Bedienung nachweisen. Wer aber überzeugt ist, dass etwas nicht stimmt, sollte sich über einen Anwalt Akteneinsicht geben lassen und klären, ob es überhaupt Anknüpfungspunkte für ein teures Sachverständigengutachten gibt.

Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann nur im Ausnahmefall und wenn ganz besondere Gründe vorliegen in eine Geldbuße umgewandelt werden. Insbesondere, wenn die Kündigung des Arbeitsplatzes droht, weil nicht mehr Auto gefahren werden kann. In so einem Fall kann gegen eine höhere Geldbuße – meist wird verdoppelt – von einem Fahrverbot abgesehen werden.

Fahranfänger drohen harte Strafen

Wird ein Fahranfänger während der Probezeit mit 21 km/h zu viel geblitzt, verlängert sich nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Außerdem muss ein Aufbauseminar in einer Fahrschule besucht werden.

Lohnt sich ein Einspruch?

Beim Übersehen des Schildes, das über die Höchstgeschwindigkeit informiert, lohnt sich ein Einspruch nach ADAC-Angaben nur selten. Die Frage ist, ob das Schild ausreichend gut zu erkennen war. Dies prüft die Polizei, wenn sie die Messstelle einrichtet.

Erreicht den Temposünder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 13 km/h kein Verwarnungsgeld, sondern gleich ein Bußgeldbescheid, könnte das Verwarnungsgeldschreiben in der Post verlorengegangen sein. Dies wertet die Behörde als „nicht bezahlt“ und erlässt einen Bußgeldbescheid. Dann werden neben 25 Euro Strafe auch 28,50 Euro Verfahrenskosten fällig. Wer einen Verkehrsrechtsschutz hat, bekommt das Geld erstattet.

Bei dem Foto vom Blitzer muss eine zweifelsfreie Identifizierung möglich sein. Bleiben beim Gericht Bedenken, kann es einen Gutachter einschalten oder gleich das Verfahren einstellen. Allerdings droht dann dem Halter eine Fahrtenbuchauflage.

ml/ ampnet/nic

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