Wer beim Autokauf zur Probefahrt antritt, hat es bestimmt schon gesehen: das rote Kennzeichen. Wir erklären Ihnen, wer es beantragen darf und welche Vorteile es hat.
Rote Kennzeichen gibt es in Deutschland seit fast 100 Jahren, sie haben aber im Laufe der Zeit immer wieder ihre Bedeutung geändert. Heutzutage werden sie von Autohändlern, amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern verwendet. Wir erklären, welche Voraussetzungen für ein rotes Kennzeichen erfüllt werden müssen und welchen Vorteil sie haben.
Wer darf ein rotes Kennzeichen führen?
Wer darf eigentlich alles ein rotes Kennzeichen an seinem Auto anbringen? Das erklärt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Paragraph 16, Absatz 1:
"Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt."
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In Absatz 2 heißt es weiter, dass "die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich" ein rotes Kennzeichen ausstellen darf.
Einfach gesagt: Gewerbliche Autoverkäufer, amtlich anerkannte Sachverständige sowie Prüfer und Autohersteller dürfen ein rotes Kennzeichen verwenden. Da diese oft von Autohändler genutzt werden, heißen sie umgangssprachlich auch Händlerkennzeichen.
Dabei bekommen Autohändler rote Kennzeichen mit der Erkennungszahl "06" am Anfang. Für technische Prüfstellen oder Überwachungsorganisationen ist die Erkennungszahl "05" vorbehalten.
Rote Kennzeichen für Privatpersonen nur bei Oldtimern
Aber was ist mit Privatpersonen? Bis zum 1. Mai 1998 durften auch sie rote Kennzeichen verwenden, um eine Überführungsfahrt zu machen. Dies ist allerdings nicht mehr erlaubt. Für solche Fahrten müssen Kurzzeitkennzeichen am Auto montiert werden.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Oldtimer. Dies gilt aber nur für Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen. Im normalen Straßenverkehr muss ein normales oder ein H-Kennzeichen geführt werden.
Rote Kennzeichen für Oldtimer beginnen mit der Erkennungszahl "07" und tragen am Ende ein "H".
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Die Vorteile von roten Kennzeichen für Händler
Vor allem für Autohändler lohnt sich der Einsatz von roten Kennzeichen. Denn diese ermöglichen Probefahrten ohne vorherige Anmeldung des Autos – und Probefahrten sind wichtig für Käufer.
Natürlich könnten Verkäufer einfach für jedes Auto eine Zulassung beantragen, aber der Vorteil von roten Kennzeichen ist: Sie sind nicht fahrzeuggebunden. Das heißt, der Verkäufer kann ein rotes Kennzeichen beantragen und es für all seine Autos verwenden, die er anbietet.
Rote Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten
Probefahrt
Probefahrt ist nicht gleich Probefahrt. Damit ein Verkäufer ein rotes Kennzeichen für eine Probefahrt nutzen darf, muss diese Fahrt dazu dienen, einem Käufer die Funktionsfähigkeit des Autos zu beweisen. Sprich: Der Käufer hat die Absicht, das Auto zu kaufen
Wenn Hersteller oder Verkäufer eine kostenlose Probefahrt anbieten, um einen Kaufanreiz zu schaffen, dürfen roten Kennzeichen nicht verwendet werden. Das hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2007 entschieden.
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Überführungsfahrt
Ist die Probefahrt erfolgreich und das Auto verkauft, kann der Händler anbieten, das Auto frei Haus zu liefern. Innerhalb der Europäischen Union dürfen dafür rote Kennzeichen verwendet werden.
Prüfungsfahrt und Werkstattfahrt
Wenn die Rede von Prüfungsfahrten ist, sind nicht Führerscheinprüfungen gemeint. Stattdessen dürfen rote Kennzeichen nur von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern bei Prüfungsfahrten verwenden, wenn sie die Funktionen eines Autos testen – z. B. die Sicherheitsprüfung eines Lkws.
Voraussetzungen für rote Kennzeichen
Allerdings darf nicht jeder Autohändler oder Sachverständige ein rotes Kennzeichen beantragen. Denn die FZV schreibt vor, dass nur "zuverlässige" Gewerbebetreibende eines bekommen dürfen. Aber wie beweist man seine Zuverlässigkeit? Dafür können Sie bei der Zulassungsstelle folgende Dokumente vorlegen:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des KBA
- Auskunft aus dem zuständigen Gewerbezentralregister
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Folgende Punkte gelten als Hinweise für Unzuverlässigkeit
- Rückständige Gebühren aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen von über 20 Euro
- Rückständige Steuerzahlungen von über 5 Euro
Erfüllen Sie einen der beiden oben genannten Punkte, kann das rote Kennzeichen verweigert werden. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Kennzeichen für ein Kfz-bezogenes Gewerbe genutzt werden.
Rote Kennzeichen: Versicherung und Steuer
Auch Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, die am regulären Straßenverkehr teilnehmen, müssen versichert sein. Benötigt wird eine Haftpflichtversicherung oder Teil- bzw. Vollkasko. Auch Kfz-Steuer wird bei roten Kennzeichen fällig. Für Motorradkennzeichen sind das 46,02 Euro im Jahr und bei Autokennzeichen 191,73 Euro pro Jahr.
Besondere Auflagen für rote Kennzeichen
Wer ein rotes Kennzeichen sein Eigen nennt, muss nachweisen, dass er es auch richtig verwendet. Deshalb müssen zum Nummernschild immer ein Fahrtenbuch und ein Fahrzeugscheinheft geführt werden.
Diese Daten müssen mindestens dokumentiert werden:
- Benutztes Kennzeichen
- Fahrzeugmarke
- Fahrzeughersteller
- Fahrzeugtyp
- Fahrgestellnummer
- Tag der Fahrt
- Start- und Endzeitpunkt der Fahrt
- Name und Anschrift des Fahrzeugführers
Die Daten müssen Besitzer von roten Kennzeichen mindestens ein Jahr aufbewahren und auf Anfrage von Behörden vorlegen.
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Laufzeit für rote Kennzeichen
Rote Kennzeichen sind bei Erstbeantragung ein Jahr lang gültig. Nach Ablauf kann eine Verlängerung beantragt werden. Dafür sind Fahrtenbuch, Fahrzeugscheinheft und Versicherungsschutz vorzuzeigen. Wenn alle Angaben korrekt sind, wird das Kennzeichen verlängert. Dabei kann dies auch unbefristet sein.
Darf man rote Kennzeichen ausleihen?
Für eine kurze Überführungsfahrt mal schnell das rote Kennzeichen eines befreundeten Händlers ausleihen, mag verlockend sein, ist aber unter keinen Umständen erlaubt.
Rote Kennzeichen richtig befestigen
Die besonderen Kennzeichen sind keinem Auto fest zugeordnet, also müssen sie auch nicht fest mit einem Fahrzeug verbaut werden. Sie müssen allerdings gut sichtbar vorne und hinten angebracht werden. Beachten Sie: Andere Kennzeichen müssen abgedeckt werden.
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anb