Abschied vom Lappen auf Lebenszeit

Drei Generationen Führerscheine: Bisher waren die Dokumente unbefristet gültig. Ab Januar 2013 bekommen neue Führerscheine nur noch eine Haltbarkeit von 15 Jahren.
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Erkennt die Polizei ältere Autofahrer noch auf dem Jugendfoto im "Lappen"? Von 2013 an will die EU auf Nummer sicher gehen. Neue Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre.

Es ist der allmähliche Abschied vom Lappen auf Lebenszeit: Zum Stichtag 19. Januar 2013 greift eine europäische Richtlinie. Und bringt auch Änderungen für Autofahrer in Deutschland: Neue Führerscheine bekommen damit ein generelles Haltbarkeitsdatum von 15 Jahren – und alle existierenden noch eine Galgenfrist von 20 Jahren bis Anfang 2033. Spätestens dann müssen auch Millionen graue und rosafarbene Fahrerlaubnisse mit Fotos aus Jugendzeiten getauscht werden. Wer seinen alten Führerschein noch gegen ein neues Dokument umtauschen will, bevor die neue Regelung in Kraft tritt, muss sich beeilen.

Warum ändert die EU die Führerscheinregeln?

Die Richtlinie, die schon 2006 beschlossen wurde, vereinheitlicht die Regeln zu mehr als 110 Führerscheinarten in Europa. Dabei soll die Erneuerungspflicht nach Angaben der EU-Kommission sicherstellen, dass Führerscheine immer einen möglichst aktuellen Fälschungsschutz haben – zum Beispiel Hologramme. Außerdem ist der Besitzer bei Kontrollen leichter zu identifizieren, wenn das Foto höchstens 15 Jahre alt ist. Die Verfallsfrist der Dokumente gibt EU-Staaten die Möglichkeit, die Straßenverkehrstauglichkeit der Besitzer zu prüfen, falls nationale Regelungen das vorsehen.

Was bedeutet das für Deutschland?

Auch in Deutschland stecken verschiedene Führerscheintypen in Portemonnaies und Handschuhfächern – neben den klassischen Lappen, graue und rosafarbene Fahrerlaubnisse aus Papier, auch kleine im Scheckkartenformat. Insgesamt sind es rund 54 Millionen Stück. Für bisherige Dokumente gibt es keine sofortige Umtauschpflicht. Bis spätestens 18. Januar 2033 muss dann aber jeder einen neuen EU-Führerschein haben. Dabei bleiben „alle erworbenen Besitzstände“ für bestimmte Fahrzeugklassen erhalten, wie das Bundesverkehrsministerium erläutert. Gesundheitschecks oder Prüfungen sind nicht vorgesehen, außer für Fahrzeuglenker mit Extra-Verantwortung wie Busfahrer. Das Tauschen dürfte laut ADAC etwa 20 Euro Gebühr kosten.


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Gilt die Regelung nur für Führerscheinneulinge?

Nein. Wer seinen alten Führerschein verliert, erhält als Ersatz ab 19. Januar nur noch einen EU-Führerschein, der 15 Jahre gültig ist. Ab dem Stichtag werden keine unbefristeten Dokumente mehr ausgegeben. Wer im Moment mit dem Gedanken spielt, seinen alten Führerschein umtauschen zu lassen, sollte sich beeilen. Bis zur Aushändigung des Dokuments vergehen oft vier bis sechs Wochen.

Ist die Befristung sinnvoll?

Die geplante Erneuerungspflicht im 15-Jahres-Takt ist umstritten. „Das ist ein Hyperbürokratismus“, schimpft Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Millionen Dokumente müssten ersetzt werden, nur weil es um ein neues Passbild gehe. Zusammen mit dem Personalausweis könne man Fahrer doch auch bei älteren Porträts gut identifizieren. Dagegen sieht der ADAC „eine sinnvolle Regelung“, wie Markus Schäpe, Leiter für Verkehrsrecht, sagt. Ältere Dokumente ließen sich per Farbkopierer leicht fälschen. Ein EU-weites Register verhindere künftig zudem, dass manche Fahrer sich bei Entzug des Scheins im Ausland einen neuen besorgten.

Was ändert sich noch?

Durchforstet werden auch Vorschriften für Fahrzeugklassen, vor allem bei Motorrädern. Neu eingeführt wird zum Beispiel eine Moped-Klasse mit dem Kürzel AM für Krafträder mit zwei oder drei Rädern. Darunter fallen auch Trikes, für die noch Pkw-Führerscheine gelten, sowie Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern (Quads). Trike-Fahrer müssen also künftig den Motorrad-Führerschein machen.

Von Sascha Meyer und Martina Herzog, dpa

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