Parkplätze sind vor allem in der Stadt Mangelware. Manche Autofahrer parken daher gern mal in der zweiten Reihe oder stellen sich in Einfahrten. Aber wie können Fahrer reagieren, wenn sie zugeparkt wurden?
Sie haben morgens einen wichtigen Termin und wollen gerade aus der Garage oder Einfahrt fahren. Doch ein anderes Auto versperrt Ihnen den Weg. Was nun? Das unterscheidet sich von Fall zu Fall.
Garage oder Einfahrt zugeparkt – Was tun?
Wenn Ihre Garageneinfahrt zugeparkt ist, gilt es erst einmal abzuwarten. Mindestens fünf Minuten sollten Sie auf den Falschparker warten. Mit etwas Glück ist er nur kurz zum Bäcker oder in die Apotheke gegangen. Mit Hupen auf sich aufmerksam zu machen, ist keine gute Idee. Denn das ist laut Straßenverkehrsordnung nur im Gefahrenfall erlaubt.
Kommt der Falschparker nach der Wartezeit immer noch nicht, sollten Sie die Polizei oder das Ordnungsamt anrufen. Diese können einen Strafzettel ausstellen und den Fahrzeughalter ermitteln. Sollte dieser nicht auffindbar sein, dürfen Polizei und Ordnungsamt den Wagen abschleppen oder umsetzen lassen. Die Kosten muss der Falschparker bezahlen.
Achtung: In der Regel müssen Sie dafür eine Vorabzahlung leisten. Diese sollten Sie später wieder geltend machen.
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Schadensersatzansprüche und Verwarngelder
Wenn der Falschparker nicht rechtzeitig entfernt wird, können Sie auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umsteigen. Anschließend müssen Sie Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher prüfen lassen, um die zusätzlichen Kosten ersetzt zubekommen.
Parkt ein Auto in einer sogenannten Sperrzone, kostet das normalerweise ein Verwarngeld von 25 Euro. Das gilt auch, wenn eine Zufahrt widerrechtlich zugeparkt wurde. Wird auch noch eine Feuerwehreinfahrt blockiert, sind ein Bußgeld in Höhe von 65 Euro und ein Punkt in Flensburg möglich.
Vorne und hinten eingeparkt – Was tun?
Abends ist die Parklücke am Straßenrand noch groß genug, aber am nächsten Morgen sind Sie vorne und hinten zugeparkt; ein Rauskommen unmöglich. Auch in diesem Fall sollten Sie die Polizei verständigen, die dann beide Fahrzeughalter ermittelt.
Sollte dies erfolglos bleiben, werden gleich beide Einparker abgeschleppt. Denn es ist nicht festzustellen, wer am Ende Schuld ist, dass Sie nicht mehr aus der Parklücke kommen – und Ihnen wahrscheinlich auch egal. Neben den Abschleppkosten kommt auf den Falschparker auch ein Bußgeld von bis zu 15 Euro zu.
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Privatparkplatz zugeparkt – Was tun?
Steht ein anderes Auto auf Ihrem Privatparkplatz oder auf einer Stellfläche, die für Anwohner oder Eigentümer reserviert sind, wird es schwieriger. Denn Polizei oder Ordnungsamt können nur den Fahrzeughalter feststellen. Einen Abschleppdienst müssen Sie selbst beauftragen. Allerdings müssen Sie die Kosten zunächst selber tragen und sie später geltend machen, erklärt der ADAC Jurist Dr. Markus Schäpe.
Achtung: Parken Sie den Falschparker nicht ein. Ansonsten machen Sie sich Schäpe zufolge der Nötigung schuldig, auch wenn der Falschparker zu Unrecht auf Ihrem Stellplatz steht.
Kosten für den Abschleppdienst
Wie teuer das Abschleppen eines Autos ist, hängt von der Gebührenordnung Ihrer Kommune, vom Wochentag sowie der Uhrzeit ab. Billiger ist das Versetzen von Autos. Dabei wird der Falschparker auf eine freie Stelle in der Nähe gestellt.
Zu den Abschleppkosten kommen in der Regel noch örtliche Verwaltungsgebühren hinzu. Von Bußgeldern ganz abgesehen. Kommt der Falschparker zurück, bevor sein Auto am Haken hängt, muss er trotzdem die An- und Abfahrt bezahlen.
anb