Handy am Steuer: Darf ich eigentlich aufs Handy schauen, wenn das Auto steht?

Dass man während der Fahrt die Finger vom Smartphone lassen soll, ist klar: Aber gilt dasselbe, wenn man an der Ampel oder auf dem Parkplatz steht?

  • Das Mobiltelefon als Autofahrer zu benutzen, ist in den meisten Fällen nicht gestattet.
  • Schnell droht eine Strafe von mindestens 100 Euro, wenn man mit Handy am Steuer erwischt wird.
  • Mit wenigen Ausnahmen können Sie diese Strafen jedoch vermeiden. Wir klären Sie auf.

Oft nutzen Autofahrer die ruhige Gelegenheit vor der roten Ampel, um einen kurzen Blick aufs Smartphone zu werfen - zum Beispiel, wenn eine dringende Nachricht erwartet wird. Ist das erlaubt?

Mobiltelefon-Nutzung im Auto: Die StVO kennt keine Gnade

Allgemein heißt es im Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Das heißt: Sobald der Motor läuft, ist es verboten, das Handy zu berühren. Dazu zählen auch Kleinigkeiten, wie auf die Uhrzeit schauen oder Anrufe wegdrücken. Wer trotzdem dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Handy am Steuer: Gibt es Ausnahmen?

Als einzige Ausnahme für die Nutzung des Handys am Steuer gilt ein ausgeschalteter Motor. Wer also dringend eine Nachricht schreiben oder telefonieren will, muss sich eine geeignete Stelle zum Parken suchen. Befindet sich das Handy in einer Halterung und verfügt das Auto über eine Freisprecheinrichtung, darf auch während der Fahrt telefoniert werden

Wer ein Fahrzeug mit Start-Stopp-Automatik besitzt - das heißt, der Motor schaltet bei Stillstand automatisch ab - sollte auch die Finger vom Mobiltelefon lassen. Nach einer Verschärfung des Gesetztes am 19. Oktober 2017 ist die Nutzung auch in diesem Fall nicht mehr erlaubt.

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Handy als Navi: Ist das beim Autofahren erlaubt?

Für die meisten modernen Autos bieten Hersteller mittlerweile ein eingebautes Navigationsgerät als Feature an. Bei älteren Fahrzeugen kann dies nachgerüstet werden. Alternativ kommt auch immer wieder das Handy als Navi-Ersatz zum Einsatz. Aber Vorsicht: Das Mobiltelefon darf nur als Navigationsgerät verwendet werden, wenn es fest in einer Halterung installiert ist und die Route vor Starten des Motors eingestellt wird.

Handy am Steuer während der Probezeit: Ist der Führerschein weg?

Fahranfänger erhalten ihren Führerschein* zunächst für zwei Jahre auf Probe. In dieser Zeit können Verstöße im Straßenverkehr zu Probezeitverlängerung und Aufbauseminaren führen. Wer allerdings zum ersten Mal mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss – bis auf die üblichen Strafen – keine größeren Konsequenzen befürchten, da dies als weniger schwerwiegender Verstoß der Gruppe B* gewertet wird. Erst bei einem zweiten B-Verstoß droht die Verlängerung der Probezeit.

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Handy am Steuer: Diese Strafen drohen

Seit dem 19. Oktober 2017 gelten neue Strafen für die Nutzung von Handys am Steuer. Statt mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg kostet der Verstoß nun mindestens 100 Euro. (anb/fk) *tz.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Handy als Fahrer eines Kfz verwendet100 Euro1-
... mit Gefährdung150 Euro21 Monat
... mit Sachbeschädigung200 Euro21 Monat
Handy als Fahrradfahrer verwendet55 Euro--

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