Endlich einen Parkplatz gefunden und dann funktioniert der Parkscheinautomat nicht. Einfach so parken dürfen Sie aber nicht. Diese Kleinigkeit müssen Sie beachten.
In Städten sind freie Parkplätze immer öfters eine Seltenheit und wenn man endlich einen ergattert hat, heißt es: Parkschein ziehen. Was ist aber, wenn der Parkscheinautomat defekt ist oder das Kleingeld nicht annimmt?
Fall 1: Parken bei defekten Parkscheinautomaten
Bei kaputten Automaten ist es relativ einfach. Wenn in der Parkzone kein weiterer, funktionierender Parkscheinautomat steht, müssen Sie eine Parkscheibe auslegen. Das schreibt Paragraph 13 der Straßenverkehrsordnung vor. Erst dann dürfen Sie für die Höchstparkdauer parken.
Wenn Sie ohne Ticket und Parkscheibe ihr Auto abstellen, droht Ihnen eine Geldstrafe von fünf bis 25 Euro – abhängig von der Parkdauer. Davor schützt auch kein Zettel mit dem Hinweis, dass der Automat defekt ist.
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Fall 2: Parkscheinautomat nimmt kein Kleingeld
Vorsicht ist geboten, wenn der Parkscheinautomat das eingeworfene Kleingeld immer wieder ausspuckt. Es kommt nämlich darauf an, ob nur eine bestimmte Münze oder alle Münzen nicht angenommen werden. Bei letzterem Fall müssen Sie schauen, ob ein anderer Automat in der Parkzone vorhanden ist. Wenn dies nicht so ist, haben Sie Glück. Dann können Sie mit Parkscheibe Ihr Auto abstellen.
Wenn aber nur eine bestimmte Münze durchfällt, müssen Sie ebenfalls nach einem anderen Automaten Ausschau halten. Wenn kein weiterer vorhanden ist, dann müssen Sie passendes Kleingeld suchen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2005 entschieden (Az.: 3 Ss OWi 576/05).
Video: Elektronische Parkuhr "P-Watch"
Lesen Sie hier, ob Sie entgegen der Fahrtrichtung parken dürfen.
Es sei Aufgabe des Autofahrers verschiedene Münzen auszuprobieren, bis der Parkscheinausgegeben werde, urteilten die Richter damals. Gleiches gilt auch für Parkuhren. Erst wenn diese läuft, gilt dies als berechtigtes Parken.
anb