Mit 126 km/h zu schnell: Raser erstmals von Gericht enteignet

Ein neues Gesetz ermöglicht es Gerichten jetzt, bei Rasern noch härter durchzugreifen (Symbolbild).
 ©dpa/Peter Steffen

Nachdem ein 22-Jähriger es mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht so genau nahm, griff ein Gericht nun hart durch - und enteignet den Raser.

Zuerst fuhr er auf der Autobahn A7 ganze 88 km/h schneller als erlaubt, überholte rechts und überfuhr durchgezogene Linien, später raste er mit 226 statt den erlaubten 100 km/h durch die Straßen und bretterte mit 129 km/h durch eine Ortschaft. Erst dann wurde ein 22-jähriger Motorradfahrer Ende letzten Jahres von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.

Rasende Motorradfahrer: Neues Gesetz ermöglicht Einziehung von Kraftfahrzeugen

Hätte er sich diese Geschwindigkeitsüberschreitungen bis Ende 2017 geleistet, würde der Motorradfahrer lediglich wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsverordnung verurteilt werden. Seither gibt es aber den neuen Paragrafen 315d im Strafgesetzbuch, der sich mit illegalen Straßenrennen beschäftigt.

Dieser besagt: "Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Zusätzlich können Kraftfahrzeuge eingezogen werden.

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126 km/h zu schnell: Das droht dem Raser nun

Deshalb wird dem Raser nun der Führerschein entzogen und er erhält eine neunmonatige Führerscheinsperre sowie eine Geldstrafe von 2.600 Euro. Obendrein nimmt das Gericht ihm ersatzlos das Motorrad weg, an dem der 22-Jährige technische Veränderungen vorgenommen hat. Das 15.000 Euro teure Fahrzeug soll nun versteigert werden.

Kai Wantzen vom Hanseatischen Oberlandesgericht erklärt dazu: "Die Einziehung des Kfz als Tatobjekt ist eine Ermessensentscheidung des Gerichts." Wären die Umstände anders gewesen, hätte das Gericht vermutlich anders entschieden - zum Beispiel, wenn es sich um ein Fahrzeug handeln würde, auf das die Familie des Fahrers angewiesen ist oder das nicht zuvor "gepimpt" wurde. Da der 22-Jährige seinen Einspruch zurückgezogen hat, ist das Urteil nun rechtskräftig.

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