Münster - Wer wegen Trunkenheit am Steuer erwischt wird, darf grundsätzlich weiterhin Fahrrad fahren. In der Stadt Münster will notorischen Alkoholsündern auch das verbieten.
Wenn die Polizei einen Radler wiederholt angetrunken am Lenker, mit 1,6 Promille Alkohol im Blut, erwischt, soll ihm das Radfahren untersagt werden. Steige der Radler dennoch wieder auf seinen Drahtesel, drohe ihm ein Zwangsgeld von mindestens 500 Euro, sagte der Leiter des städtischen Ordnungsamtes, Schulze- Werner, am Donnerstag bestätigte Zeitungsberichte. Die Strafe könne sogar bis zu 100 000 Euro betragen. Münster sei nach seiner Kenntnis die erste Kommune in Deutschland, die zu so drastischen Maßnahmen greife.
Die Fahrradhochburg Münster habe ein massives Problem mit betrunkenen Radlern, sagte der Behördenchef. Von den acht in den vergangenen Jahren tödlich verunglückten Radfahrern seien fünf angetrunken gewesen. Die Polizei habe 2011 in der Universitätsstadt 135 Radfahrer erwischt, die mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs waren. „Alkohol ist bei Radfahrern Unfallursache Nummer eins“, hatte ein Sprecher der Polizei in Münster bereits im Januar gesagt.
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Bisher ging das Ordnungsamt nur gegen betrunkene Radfahrer mit Führerschein vor. Im vergangenen Jahr wurde 26 von ihnen das Führen eines Kraftfahrzeugs untersagt. Die entsprechende Regelung in der Fahrerlaubnis-Verordnung gelte aber für alle Fahrzeuge im Straßenverkehr, als auch für Fahrräder, sagte Schulze-Werner. Eine erste Verbotsverfügung gegen einen Fahrradfahrer sei in Bearbeitung.
In Münster gebe es im Radverkehr eine hohe Kontrolldichte, sagte Schulze-Werner. Wer trotz Verbots wieder aufs Fahrrad steige, werde schnell erwischt. Um wieder auf das Zweirad steigen zu dürfen, muss sich der Radfahrer einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen - wie Autofahrer, die den Führerschein abgeben mussten.
dpa