Ein Mann erntete im Urlaub in Florenz vor beinahe fünf Jahren einen Strafzettel - weil er sich weigerte, zu zahlen, muss er sich heute auch noch damit herumschlagen.
Mittlerweile bereut der 47-jährige Kölner, dass er den Strafzettel damals nicht bezahlt hat. Im Urlaub in Florenz verirrte sich der Mann mit seiner Familie auf der Suche nach einem Parkplatz offenbar in einen verkehrsberuhigten Bereich und wurde gleich zweimal von hinten geblitzt.
In Florenz geblitzt: Mann erhält saftiges Knöllchen
Acht Monate später kam die Post von der Stadt Florenz, mit der Aufforderung ein Bußgeld von 187,73 Euro zu bezahlen. Doch der 47-Jährige empfand den Preis als Abzocke und weigerte sich die Strafe zu bezahlen: "Ich kann mich nicht daran erinnern, dass da überhaupt ein Schild stand, auf dem eine verkehrsberuhigte Zone ausgeschrieben war", erklärt er dem Online-Portal Express.
Beim ADAC erfuhr der Kölner damals, dass in Italien eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt. Wer in dieser Zeit in Italien zufällig in eine Polizeikontrolle gerät, kann sofort - und mit Zusatzkosten - belangt werden. Außerdem drohen weitere Strafen. Deshalb legte der Mann sich selbst ein Verbot auf, in dieser Zeit nicht nach Italien zurückzukehren.
Italienische Stadt bleibt hartnäckig und betraut Inkasso-Büro mit Fall
Doch dabei blieb es nicht: Im Januar 2019, beinahe fünf Jahre später, erhielt der Kölner erneut einen Brief. Dieses Mal von dem Inkasso-Unternehmen "Eurotreuhand", welches im Namen der Stadt Florenz das Bußgeld eintreiben wollte. Statt den 187,73 Euro wurden nun 302,06 Euro gefordert. Außerdem drohte das Schreiben indirekt mit einer Meldung bei der Schufa. Allerdings handelt es sich hierbei um "eine zahnlose Drohung", wie Michael Nissen von der ADAC Rechtsberatung dem Portal erklärt. Auch das Inkasso-Unternehmen selbst weist laut Express darauf hin, "dass es sich lediglich um eine Schufa-Aufklärung handelt."
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Allerdings umgehen italienische Städte und Kommunen mit den Inkasso-Büros gerne den offiziellen Weg: Eigentlich müssten sie sich wegen öffentlicher Bußgelder an das italienische Justizministerium wenden, welches die Fälle an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiterleitet. Von dort aus werden dann ausländische Bußgelder eingetrieben. Jedoch haben die italienischen Kommunen davon nichts, weil das Geld dann in Deutschland bleibt.
Bußgeld im Ausland: Wie sollten Autofahrer bei Post von Inkasso-Büros reagieren?
Grundsätzlich rät der ADAC dazu, Bußgelder zu bezahlen, bevor ein Inkasso-Unternehmen tätig werden kann - sofern diese berechtigt sind und der Preis moderat. Sind die Forderungen der Inkasso-Büros zu überzogen, können Autofahrer widersprechen und sich einen juristischen Rat einholen. Bei geringen Aufschlägen lieber zahlen, als hinauszögern, heißt es von Juristen des Automobilclubs. Jedoch sollte die Post niemals einfach ignoriert werden.
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