Bis 2033 müssen die alten "Lappen" gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat getauscht sein. Der Verkehrsausschuss im Bundesrat sagt aber etwas anderes.
Seit dem 19. Januar 2013 ist in Deutschland die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Sie besagt, dass hierzulande alle Führerscheindokumente ab diesem Zeitpunkt auf 15 Jahre befristet sind. Der Bundesrat hat dem Stufenplan am 15. Februar 2019 zugestimmt.
Alte Führerscheine: Diese Fristen waren vorgesehen
Bereits im Sommer 2015 hatte es Diskussionen gegeben, ob alten Führerscheinen schon viel früher das Aus drohen solle.
Demnach sollten die alten Führerscheine gestaffelt aus dem Verkehr gezogen werden. Gegliedert wird nach Geburtsjahr des Inhabers oder Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis.
Das heißt: Besitzer von Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, hätten sich bei der Umtauschpflicht an ihrem Geburtsjahr zu orientieren. Besitzer von Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, müssten auf das Ausstellungsjahr achten. Zu diesen Stichdaten sollten die Führerscheine getauscht werden:
Führerscheine bis 1998:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
---|---|
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.01.2021 |
1959 - 1964 |
19.01.2022 |
1965 - 1970 |
19.01.2023 |
1971 oder später |
19.01.2024 |
Führerscheine ab 1999:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
---|---|
1999 - 2000 |
19.01.2025 |
2001 - 2002 |
19.01.2026 |
2003 - 2004 |
19.01.2027 |
2005 - 2006 |
19.01.2028 |
2007 - 2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Bei den genauen Ablaufdaten handelt es sich aber nur im Empfehlungen. Der Verkehrsausschuss im Bundesrat konnte die Fristen im Bundestag nicht durchsetzen – richtig Bewegung ist in die Sache seither nicht gekommen, dem ADAC zufolge werden die Pläne aber nach bisherigen Kenntnissen nicht weiterverfolgt. Somit gilt allgemein immer noch das Jahr 2033 als letztmöglicher Zeitpunkt.
Video: 43 Mio. Deutsche müssen Führerschein erneuern - früher als gedacht
Hintergrundgedanke dieser Staffelung ist die Entlastung von Zulassungsstellen beim Umtauschprozess – so soll vermieden werden, dass vor kurz und knapp eine wahre Tauschwelle entsteht.
"Die Aufteilung beruht auf Schätzungen zur Altersverteilung. Bei den circa 30 Millionen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen wird dann auf das Ausstellungsjahr abgestellt, da dann der Umtausch nach dem Alter der Dokumente erfolgen kann. Bis zum Jahr 2028 sollten möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein, da ab diesem Zeitpunkt auch die im Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren und verlängert werden müssen", heißt es vom Verkehrsausschuss im Bundesrat.
Nur Personen, die vor 1953 geboren sind, sind laut Verkehrsausschuss von der Umtauschfrist ausgeschlossen: "Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen".
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Lappen und unbegrenzte Gültigkeit adé: Der EU-Führerschein kommt
Auch wenn es bislang nicht zu dieser Staffelung kam - der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat wird alle alten Versionen ablösen: darunter auch den seit mehr als 50 Jahren beliebten mausgrauen Lappen und den seit 1986 verteilten rosa Führerschein.
Die geplante Erneuerungspflicht im 15-Jahres-Takt ist umstritten. Experten halten sie aber für sinnvoll, zumal sich ältere Dokumente per Farbkopierer leicht fälschen ließen. Die neuen Dokumente mit aktuellen Passfotos würden das verhindern.
Datum |
Versionen der Führerscheindokumente |
---|---|
grauer Führerschein - auch Lappen genannt | |
1986 |
rosa Führerschein |
1999 |
rosa-grüne Plastikkarte |
19. Januar 2013 |
3. EU-Führerscheinrichtlinie tritt in Kraft: Führerscheindokument ist auf 15 Jahre befristet Die neue Regelungen gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.1.2013 ausgestellt werden. - auch bei Ersatz bei Verlust - oder Verlängerung der Fahrerlaubnis unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis. |
19. Januar 2033 |
Alle unbefristeten Führerscheindokumente müssen bis 2033 umgetauscht werden. Mit dem Umtausch sollte bislang keine ärztliche oder sonstige Untersuchung verbunden sein. |
- Seit der Führerscheinreform 1999 gilt auch in Deutschland das EU-weite Führerscheinrecht, das in die Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D und E eingeteilt ist.
- Mit einem Führerschein der Klasse B ist es nicht mehr zulässig, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu führen.
Bei der Umschreibung von einem alten Führerschein auf einen neuen im EC-Scheckkartenformat ist das für die Fahrererlaubnisklassen von Bedeutung: Wer noch eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzt, ist berechtigt, Fahrzeuge der neuen Führerscheinklasse B, BE, C1 und C1E zu fahren. Das bedeutet, es ist erlaubt, damit Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren, sowie Züge bis zu 12 Tonnen (samt Anhänger bis zu drei Achsen).
Ist die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 ausgestellt, kommt zusätzlich noch die Klasse A1 (125er) dazu.
Die Besitzstandswahrung der alten Klasse 3 gilt aber nur bis zum 50. Lebensjahr. Geburtsjahrgänge 1966 und 1967 sollten das im Blick haben. Die sogenannten Babyboomer feierten vor einem oder zwei Jahren ihren 50. Geburtstag.
Fahrerlaubniss-klassen vor 1999 |
Fahrzeuge |
Fahrerlaubniss-klasse ab 2013 |
---|---|---|
1 |
Leistungsunbeschränkte Krafträder |
A |
1a |
Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg |
A2 |
1b |
Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW |
A1 |
2 |
Kfz über 7.500 kg Züge mit mehr als drei Achsen |
C und CE |
3 |
Der Pkw-Führerschein mit der neuen Klasse B erlaubt das Führen von kleineren Lkw bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. |
B BE C1 C1E |
2,3 |
Je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen |
D DE D1 D1E |
4 |
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 50 km/h |
AM |
Wer seinen grauen oder rosafarbenen Führerschein aus der Jugendzeit gegen ein neues befristetes Dokument umtauschen möchte, kann das gegen eine Gebühr tun. Mit vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit ist allerdings zu rechnen.
Ein 37-Jähriger muss wohl ins Gefängnis, weil er 373 Punkte in Flensburg angesammelt hat. Der Mann besitzt keinen gültigen Führerschein und hat 150 mal gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
ml