Dass Menschen im Auto angeschnallt sein müssen, weiß jeder - doch wie sieht es mit den Vierbeinern aus? Gibt es Regelungen für die Mitnahme von Hunden?
Die Urlaubszeit ist wieder angebrochen und zahlreiche Deutsche zieht es in den Süden. Damit der geliebte Vierbeiner nicht alleine Zuhause ausharren muss, wird der beste Freund des Menschen oft gleich mitgeschleppt.
Doch auch was Hunde angeht, gibt es bestimmte Regelungen im Straßenverkehr.
Auch für Hunde gilt Anschnallpflicht
Im Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung wird geregelt wie mit einer Ladung im Auto umzugehen ist - dazu zählen auch Tiere: "Die Ladung [...] ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.", heißt es da.
Die Tierärztin Friederike Tunkel bestätigt die Bedeutung des Paragrafen bezüglich unserer Vierbeiner: "Die Anschnallpflicht im Auto gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für Tiere." Außerdem gelten diese Regelungen sowohl für Urlaubsreisen als auch Kurzstrecken.
Tiere nicht angeschnallt? Diese Strafen drohen
Wer sich nicht daran hält und seinen tierischen Begleiter ungesichert mitnimmt, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Bei dem Fall einer Gefährdung drohen sogar 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Liegt eine Sachbeschädigung vor, werden 75 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
So sichern Sie Ihre Tiere
Deshalb gibt es für Tiere ein spezielles Anschnallgeschirr, einen Autositz für Hunde oder Transportboxen, die Sie verwenden können. Testen Sie diese Möglichkeiten aber vor längeren Reisen erst einmal aus, damit sich Ihr Vierbeiner daran gewöhnen kann.
Nicht nur ein unsachgemäßer Transport, sondern auch Hitze kann Tieren im Auto gefährlich werden: Hier erfahren Sie, ob Sie Hunde aus überhitzten Fahrzeugen retten dürfen.
Dieser Hund wurde im Wagen wortwörtlich sitzen gelassen - und das Netz machte sich über die Nachricht des Besitzers lustig.
Von Franziska Kaindl