Rock, Rap oder Klassik: Viele Autofahrer hören Musik bei der Fahrt und beim Lieblingslied dreht jeder voll auf. Dabei gilt aber einiges zu beachten. Sonst droht eine Strafe.
Musik macht glücklich, und auf langen Autofahren gehört sie einfach dazu. Die Frage nach der Lautstärke stellen sich viele nicht sonderlich oft. Dabei kann zu laute Musik zu Geldstrafen führen. Aber wie laut, ist zu laut?
Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Denn: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird kein maximaler Dezibelwert genannt. Stattdessen schreibt sie vor, dass der Fahrer seine Umgebung stets ungehindert wahrnehmen kann. Dazu gehört auch, dass das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer und – noch wichtiger – das Martin-Horn stets gehört werden kann.
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Wer bestimmt, was zu laute Musik ist?
Das liegt im Ermessen der Polizei. Empfindet diese die Musik im Fahrzeug zu laut, droht eine Geldstrafe von 10 Euro. Hat der Fahrer einen Polizeiwagen, die Feuerwehr oder einen Krankenwagen im Einsatz überhört und entsprechend keinen Platz gemacht, drohen 20 Euro Strafe.
Noch teurer kann es werden, wenn aufgrund von zu lauter Musik ein Unfall passiert. Dann können Haftpflicht- oder Kaskoversicherung geleistete Zahlungen zurückfordern. Außerdem ist zu laute Musik auf Dauer auch nicht gut für die Ohren. Das Fahren mit Kopfhörer ist übrigens nicht verboten. Allerdings gilt auch hier: Nicht zu laut aufdrehen.
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Vorsicht beim Umschalten
Musik kann aber auch unabhängig der Lautstärke im Auto gefährlich werden. Nämlich dann, wenn sie den Fahrer ablenkt: zum Beispiel beim Umschalten, weil das Lied nicht zur Stimmung passt oder wenn der Kopfhörer gerichtet werden muss.
Einer Studie der Allianz zufolge spielt Ablenkung bei elf Prozent der Autounfälle mit hohem Sachschaden in Deutschland eine Rolle. Damit wäre Ablenkung für die Unfallstatistik sogar bedeutsamer als Alkohol am Steuer, der bei neun Prozent der Unfälle beteiligt ist.
anb
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