Eine Mutter fährt mit ihren zwei Kindern zum Einkaufen. Als sie ihren Wagen auf einem Behindertenparkplatz abstellt, wird sie beleidigt und erhält einen dreisten Zettel.
Eine junge Mutter kommt nach zwei Stunden vom Einkaufen wieder und findet einen unverschämten Zettel an ihrem geparkten Auto. Dort muss sie lesen, dass sie wegen Missbrauchs eines Behindertenausweises angezeigt werden soll. Aber was ist geschehen?
Unbekannter beschwert sich, dass Kinder nicht im Rollstuhl sitzen
Bereits als die Frau aus Sheffield ihr Auto auf dem Behindertenparkplatz abgestellt hat, habe eine Person sie beleidigt und infrage gestellt, ob sie dort überhaupt parken dürfe. Denn immerhin säße keines ihrer beiden Kinder im Rollstuhl oder sehe "behindert" aus, schreibt die Mutter in einem emotionalen Facebook-Beitrag.
Kind kann jederzeit Atemstillstand erleiden
Sie habe der Person erklärt, dass nicht jede Behinderung sichtbar sei. Ihre Tochter sei schwerkrank und erleide immer wieder Atemstillstände. Erst auf dem Weg zum Einkaufen sei so ein Notfall wieder eingetreten. Aus diesem Grund hat die Mutter immer ein Beatmungsgerät im Kofferraum und die Berechtigung, auf einem Behindertenparkplatz zu stehen. Dies habe sie dem Pöbler auch versucht zu erklären. Aber dieser interessierte sich wohl nicht dafür. Stattdessen hat er einen Zettel hinterlassen.
Auf diesem droht er der Mutter mit einer Anzeige, da ihre Kinder nicht "behindert" aussehen. Sie solle doch das nächste Mal gefälligst einen Rollstuhl mitbringen.
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Mutter parkt legal auf Behindertenparkplatz - und bekommt trotzdem Wut-Zettel
Bereits im April dieses Jahres sorgte ein ähnlicher Fall für großes Aufsehen. Für Shanell Beriman und ihre Tochter war es eigentlich ein wundervoller Tag: Zusammen machten sie einen Ausflug ins Einkaufszentrum, wo die Mutter ihren Wagen auf einem Behindertenparkplatz abstellte. Ihre Tochter ist nämlich schwerkrank und die meiste Zeit an den Rollstuhl gebunden.
Nur an diesem Tag fühlte sich Hailee gut genug, um zu Fuß mit ihrer Mutter ins Einkaufszentrum zu gehen - was den Ärger eines Beobachters auf sie zog. Denn später entdeckten die Australierinnen einen Zettel an der Windschutzscheibe auf dem der Autor sich über die beiden ausließ:
"Warum parkt ihr auf einem Behindertenparkplatz, wenn du und deine Tochter beide in der Lage seid, zu laufen?" Seiner Meinung nach sollten die beiden sich schämen, den Behindertenausweis - den sie sehr wohl besitzen - so zu missbrauchen.
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Die Reaktion schockierte Beriman und veranlasste sie dazu, die Geschichte ihrer Tochter auf Facebook zu teilen. Hailee leidet nämlich an einem Hypermobilitätssyndrom und einer Glykogenspeicherkrankheit - durch ersteres schwinden ihre Muskeln, weshalb die 13-Jährige schon seit einigen Jahren die meiste Zeit auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Wenn sie jedoch hin und wieder laufen kann, fühle sich das Mädchen wie "ein normaler Mensch".
Die Mutter appelliert an alle, sich nicht immer auf den äußeren Schein zu verlassen: "Du erkennst die Geschichte einer Person nicht, nur indem du sie ansiehst."
Der Beitrag wurde mittlerweile über 700 Mal geliked und über 100 Mal geteilt. Die Leser im Netz sprechen der Mutter Mut zu und wünschen ihrer Tochter alles Gute.
Auch mit diesem Pöbel-Zettel an einem Moped machte sich der Autor zum Gespött im Netz.
Wer darf eigentlich einen Behindertenparkplatz benutzen?
Behindertenparkplätze sind deutlich breiter und länger als andere Stellplätze und speziell ausgewiesen. Um hierzulande auf einem parken zu dürfen, braucht man einen besonderen blauen Parkausweis, der bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt wird. Dazu muss ein Schwerbehindertenausweis vorgezeigt werden. Nur Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "BI") erhalten einen Ausweis, erklärt der TÜV Nord der Deutschen Presse-Agentur.
Wer allein den Schwerbehindertenausweis als Parkausweis verwenden will, hat Pech: Es droht eine Geldbuße von 35 Euro. Außerdem darf das Fahrzeug zügig abgeschleppt werden.
Wenn der Parkausweisinhaber nicht dabei ist, darf ebenfalls nicht auf einem Behindertenparkplatz geparkt werden. Stattdessen müssen die regulären Parkmöglichkeiten genutzt werden.
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