Haben Sie sich schon einmal gefragt, wofür es Frauenparkplätze gibt und ob diese auch von Männern benutzt werden dürfen? Hier finden Sie die Antwort.
Frankfurt - Ein freier Stellplatz ist ein freier Stellplatz, wird sich mancher Autofahrer unabhängig von der Kennzeichnung denken - doch darf man als Mann auf einem Frauenparkplatz parken, wenn dieser nicht besetzt ist?
Was ist ein Frauenparkplatz?
Frauenparkplätze sind speziell für die Nutzung von Frauen ausgewiesene oder gekennzeichnete Stellplätze im öffentlichen Raum.
Sie sind in Parkhäusern, Tiefgaragen oder Parkplätzen eingerichtet und sollen dazu dienen, dass Frauen sich dort sicherer fühlen. Eingeführt hat man sie in den 90er Jahren, nachdem einige Studien feststellten, wie sehr sich Frauen vor Gewaltverbrechen und Übergriffen fürchteten. Deshalb befindet sich ein Frauenparkplatz meistens in der Nähe der Ausgänge oder Fluchtwege, wird von Kameras überwacht und ist besser ausgeleuchtet.
In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen sind Frauenparkplätze in den Garagenverordnungen aufgeführt und in Brandenburg und Baden-Württemberg ist genau festgelegt wie hoch der Anteil der Frauenparkplätze in Großgaragen sein muss.
Männer auf dem Frauenparkplatz: Ist das erlaubt?
Da Frauenparkplätze kein Teil der StVO sind, müssen Männer mit keinem Bußgeld rechnen, wenn sie dort parken. Anders ist das natürlich bei Behindertenparkplatzen, wo bei widerrechtlicher Nutzung eine Strafe von 35 Euro fällig wird.
Doch selbst, wenn die StVO nicht eingreift: Der Inhaber des Parkplatzes kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und sie des Geländes - sogar in Form eines Hausverbotes - verweisen.
Generell ist es ratsam, sich an die vorgegebenen Regelungen zu halten - allein schon aus Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer.
Ein aktuelles Thema, welches vielen Autofahrern sauer aufstößt: Supermärkte kontrollieren immer strenger auf ihren Parkplätzen und verteilen hohe Bußgelder.
Auch interessant: Mit dieser Ansage verteidigt ein Autofahrer seinen Parkplatz.
Von Franziska Kaindl