Pfützen: Autofahrer dürfen Fußgänger "duschen"

Autofahrer müssen bei Pfützen nicht bremsen.
 ©dpa

"Platsch" - und der Mantel ist versaut: Wenn Autos zu schnell durch eine Pfütze fahren, hat es schon manchen Fußgänger erwischt, und das zurecht: Denn ein Gerichtsurteil gibt den Autofahrern auch noch Recht.

Autofahrer müssen mit Schritttempo durch Pfützen fahren und aufpassen, dass Fußgänger trocken bleiben - so ist die langläufige Meinung. Falsch gedacht. Wie ein Gerichtsurteil nun erneut bestätigte, herrscht keine Schritttempo-Pflicht bei der Durchfahrt von Pfützen. Von Autofahrern kann bei Regenwetter nicht verlangt werden, Pfützen nur mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren, um Fußgänger vor einer "Dusche" zu schützen. Wie das Landgericht Itzehoe nach Mitteilung der D.A.S. entschied, bedeuteten Bremsmanöver vor Pfützen eine zu große Unfallgefahr – und permanentes Schritttempo im Stadtverkehr sei eine zu große Verkehrsbehinderung. Lesen Sie auch: Der "Pfützen"-Fall vor Gericht

Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung fordert zwar von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Darüber, welche Rücksichtnahme im Einzelfall verlangt werden kann, wird jedoch oft gestritten – auch vor Gericht.

Der Fall: Ein Ehepaar war zu Fuß durch Büsum gelaufen, als neben ihnen ein PKW ohne seine Geschwindigkeit zu verringern durch eine große Pfütze fuhr. Beide erhielten eine großzügige "Dusche" mit Schmutzwasser. Für die Reinigung ihrer Kleidung fielen Kosten von 39,60 Euro an. Diesen Betrag verlangte das Paar vom Autofahrer als Schadenersatz. Begründung war, dass die Kleidung nicht verschmutzt worden wäre, wenn der PKW-Fahrer Schritttempo gefahren wäre.

Das Urteil: Das Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts und entschied zu Gunsten des Autofahrers. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläuterte, war dieser dem Urteil zufolge nicht verpflichtet gewesen, bei Annäherung an eine Pfütze Schritttempo zu fahren. Bremsmanöver oder Langsamfahren wegen einer Pfütze würden im Stadtverkehr die Gefahr von Auffahrunfällen für nachfolgende Fahrzeuge unverhältnismäßig erhöhen. Auch ohne nachfolgende Fahrzeuge könne im Stadtverkehr kein Langsamfahren wegen Pfützen verlangt werden – denn dann müsse bei Regen praktisch im gesamten Stadtgebiet ständig Schritttempo gefahren werden, um jedes Naßspritzen von Fußgängern auszuschließen. Diese könnten sich ganz einfach gegen Wasserspritzer bei feuchtem Wetter schützen, so der Beschluss des Landgerichts Itzehoe: Durch geeignete Kleidung.

tz

(Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 24.02.2011, Az. 1 S 186/10)

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