Supermärkte gehen immer stärker gegen Dauerparker vor und beauftragen private Firmen, Knöllchen zu verteilen. Rechtsexperten stellen die Praxis aber in Frage.
Immer wieder beschweren sich Autofahrer, dass sie auf Parkplätzen von Aldi, Lidl, Rewe oder Edeka einen Strafzettel erhalten haben. Denn die Supermärkte gehen verstärkt gegen Falsch- und Dauerparker vor.
Anwälte und Verbrauchzentrale sehen Strafzettel vorm Supermarkt kritisch
Auf großen Schildern wird immer öfters darauf hingewiesen, dass nur mit Parkscheibe das Auto abgestellt werden darf. Oft gilt auch eine maximale Parkdauer von drei Stunden. Damit sollen genügend Parkplätze für Kunden freigehalten werden.
Jetzt äußern aber einige Anwälte und die Verbraucherzentrale Sachsen Zweifel an der Praxis der Supermärkte, berichtet die Zeitung "Dresdner Neueste Nachrichten". Der Dresdner Rechtsanwalt Norbert Franke sehe unter anderem ein Problem darin, dass nicht der Fahrer des falsch abgestellten Autos von den privaten Parkraumüberwachern angeschrieben werde, sondern der Halter.
Auch interessant: Aldi – Deshalb muss ein Mann 20 Euro Bußgeld zahlen.
Strafzettel ist eigentlich eine Vertragsstrafe
Auch der Rechtsanwalt Marc Badock zweifelt auf dem Online-Portal anwalt.de ebenfalls an der Rechtmäßigkeit. Demnach stammt der Strafzettel zunächst nicht vom Ordnungsamt, sondern vom Betreiber des Parkplatzes. Das ist nicht zwangsläufig der Supermarkt. In der Regel ist dies ein weiteres Unternehmen.
Diese würden oft ein Schild mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an der Einfahrt zum Parkplatz anbringen. Dort sei festgelegt, dass Autofahrer eine Parkscheibe einlegen müssen. Bei nicht Beachtung würde eine Vertragsstrafe fällig – meist um die 30 Euro. Damit wäre eine vertragliche Vereinbarung zwischen Autofahrer und Parkplatzbetreiber zustande gekommen, wenn alles rechtlich ordentlich ist.
Ein Auto ist kein Briefkasten
Badock erklärt aber, dass diese Schilder oft schwer einsehbar oder schwer lesbar seien. Zudem sei die Zustellung des Strafzettels problematisch. Diese werde normalweise an der Windschutzscheibe angebracht. Allerdings sei ein Auto "kein Briefkasten", so der Anwalt.
Wenn nun der Strafzettel davonweht oder von jemanden entfernt wird, sei laut Badock keine Zahlungsaufforderung eingegangen.
Erfahren Sie hier, warum sich die Preise für die Hauptuntersuchung so unterscheiden.
Bevor Sie zahlen: Beraten Sie sich mit einem Anwalt
Darüber hinaus müssen Sie Badock zufolge die AGB zur Kenntnis nehmen können, bevor Sie dem Parkplatzbetreiber eine Vertragsstrafe schulden. Er weist zudem darauf hin, dass an jeder Einfahrt die AGB ausgeschildert werden müssen. Außerdem müsse die Schrift groß genug sein, damit sie auch beim Vorbeifahren gelesen werden kann.
Haben Sie also auf einem Supermarktplatz einen Strafzettel erhalten, rät Marc Badock dazu, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Mit diesem können Sie dann beraten, ob der Parkplatz richtig ausgeschildert war und die Vertragsstrafe rechtens ist.
Lesen Sie hier, warum Lidl ein Auto verschrotten lässt.
anb