Die kuriosesten Verkehrsregeln im Ausland

Besondere Verkehrsregeln im Ausland.
 ©dpa

Tempolimit, Anschnallpflicht für Hunde oder Promillegrenze - Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte die dort geltenden Verkehrsregeln kennen. Auch die skurrilsten:

In manchen Ländern gelten ganz besondere Vorschriften. Auch wenn manche Regeln für deutsche Verkehrsteilnehmer äußerst seltsam klingen, sollten Sie sie kennen. Hier haben wir die wichtigsten zusammengestellt:

BELGIEN

Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen bei Regen nicht überholen.

FRANKREICH

Für Führerscheinneulinge gelten zwei Jahre lang gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen: außerorts 80 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h.

Ab dem 1. Juli 2012 muss in jedem Auto ein Einweg-Alkoholtester ("èthylotest") mitgeführt werden. Bei Kontrollen ist dann auf Verlangen entweder ein zugelassenes elektronisches Messgerät oder ein Alkoholtest-Set (Pusteröhrchen mit Plastiktüte, mit Kennzeichnung "NF"). Die Alkoholtest-Sets sollen an Tankstellen, Supermärkten und Apotheken für cirka 2 Euro erhältlich sein.

GRIECHENLAND

Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei senkrechten Linien an geraden Tagen.

Wer seine Geldbuße nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, muss mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen. Ein Rotlichtverstoß kostet dann 700 Euro statt 350 Euro.

Das Rauchen in Autos ist verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren. Diese Regelung gilt in Privatfahrzeugen als auch in Bussen und Taxis. Verstöße werden auch bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen mit 1.500 Euro (bzw. 3000 Euro in Bussen und Taxis) geahndet.

ITALIEN

Wer beim Motorradfahren ohne Helm erwischt wird, riskiert eine Strafe und die Beschlagnahme seines Kraftrads. Die Sicherungsverwahrung kann beim ersten Mal bis zu 60 Tage angeordnet werden. Auch ab einem Promillewert von 1,5 wird das Auto enteignet, wenn Fahrer und Halter des Fahrzeugs identisch sind.

ÖSTERREICH

Tempomessungen sind hier mittels Geschwindigkeitsschätzung möglich. Ein sogenanntes "Geschultes Amtsauge" kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen (in der Praxis aber kommt das nur noch selten vor).

POLEN

Kraftfahrzeuge, die in Polen zugelassen sind, müssen einen Feuerlöscher mitführen. Parken bei Dunkelheit nur mit Standlicht.

SPANIEN

Bei Bezahlung des Bußgelds innerhalb von 15 Tagen wird ein Rabatt von 50 Prozent eingeräumt.

TÜRKEI

Beim Überholen und vor Kurven ist grundsätzlich zu Hupen.

mm/tz

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