Strafzettel legal umgehen? Dieses Start-Up macht es möglich

Ein Blitzerfoto ist schnell gemacht - doch Sie können es anfechten.
 ©picture alliance / Patrick Seeger

Ein Berliner Start-Up will es richten: Strafzettel sollen mit ihrer Hilfe ganz legal verschwinden - und das auch noch kostenfrei. Ist das wirklich möglich?

Zu schnell in eine Ortschaft gefahren, einen kurzen Blick auf das Handy riskiert oder Abstände nicht eingehalten - schon flattert der Strafzettel durch den Briefschlitz.

Allerdings sind laut einer Studie von Verkehrsexperten, die zum 51. Verkehrsgerichtstages 2013 veröffentlicht wurde, rund ein Drittel aller Bußgeldbescheide zweifelhaft oder gar unzulässig. Dieses und andere Gutachten haben den Geschäftsführer Jan Ginhold auf die Idee für sein Start-Up gebracht.

Ist mein Blitzerfoto wirklich rechtens? So prüfen Sie es nach

So funktioniert's: Auf der Website Geblitzt.de können Betroffene, die ihren Bußgeldbescheid anzweifeln, ihre Unterlagen einreichen und die Firmensoftware legt Einspruch gegen den Strafzettel ein. Vertragsanwälte des Start-Ups erhalten dann die Bußgeldakte von der jeweiligen Bußgeldstelle und können diese überprüfen. Darin wird dokumentiert, wie das Blitzerfoto überhaupt zustande gekommen ist.

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Deshalb können Bußgeldbescheide angefechtet werden

Für einen ungültigen Bußgeldbescheid kann es viele Gründe geben: Zum Beispiel eine falsche Beschilderung, inkorrekte Auswertungen sowie fehlende oder abgelaufene Eichprotokolle. Das Wissensmagazin Galileo hat den Kfz-Sachverständigen Gerd Hoehne zurate gezogen und erfahren: Es gibt tausende fehlerhafter Strafzettel in ganz Deutschland. "Im Grunde kann man eigentlich nur fassungslos sein, wenn man hört, dass die Menschen alles, was ihnen an Bußgeldbescheiden auf den Tisch flattert als rechtens anerkennen", sagt der Gutachter.

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Betroffene unternehmen in den meisten Fällen nichts, weil sie sich vor horrenden Anwaltskosten oder langwierigen Prozessen fürchten. Die Anwälte des Start-Ups tun dies jedoch komplett kostenfrei. Bezahlt werden sie über Gebühren, die sei bei einem Freispruch gegenüber der Staatskasse abrechnen können.

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Von Franziska Kaindl

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