Die MPU, meist "Idiotentest" genannt, wird oft als intransparent kritisiert. Doch wie sieht eigentlich der Umgang mit ausländischen Verkehrssündern aus?
Es ist ein Aufreger-Thema: Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, besser bekannt als "Idiotentest". Nach einem Führerscheinentzug ist sie in Deutschland häufig der einzige Weg, wieder an eine Fahrerlaubnis zu gelangen.
Der für die MPU oft gebrauchte Begriff "Idiotentest" ist zwar eindeutig diskriminierend. Dahinter steckt aber eigentlich erst einmal die relativ neutrale Formulierung und Aufgabe "Begutachtung der Fahreignung". Dies beinhaltet körperliche, geistige und persönliche Aspekte. Auch die Zielsetzung des Tests ist einfach und logisch. Der etwaige Entzug der Fahrerlaubnis soll Verkehrsstraftäter und mögliche Wiederholungstäter abschrecken, die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und damit die Zahl der Unfälle reduzieren.
MPU: In welchen Fällen kann sie gefordert werden?
Mögliche Gründe für die Anordnung einer MPU können laut DEKRA das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, spezielle Verkehrs- und Strafdelikte, gesundheitliche Einschränkungen oder ein zu hoher Punktestand in Flensburg sein. So eindeutig die Gründe auch sein mögen, am Verfahren an sich und an dessen Ablauf gibt es seit Jahren Kritik. Zu intransparent und willkürlich, heißt einer der Hauptvorwürfe.
Straftäter im Straßenverkehr: Rund 24 Prozent sind ausländische Autofahrer
Und nicht nur die teilweise willkürliche MPU-Praxis gegenüber deutschen Verkehrssündern steht in der Kritik. Weil Deutschland bekanntlich ein Transitland ist, birgt auch die Durchsetzung von MPUs gegenüber ausländischen Fahrern, die betrunken oder unter Drogen unterwegs sind, eine gewisse Brisanz. Laut Statistischem Bundesamt wurden von insgesamt 151.039 im Jahr 2015 gezählten Straftaten im Straßenverkehr 36.282 von Ausländern begangen - das sind 24 Prozent. Diese untergliedern sich wiederum u. a. in folgende Nationalitäten: 9,5 Prozent polnische Staatsbürger, 6,5 Prozent Italiener, 3,1 Prozent Österreicher, jeweils 2,9 Prozent Griechen und Franzosen sowie 1,5 Prozent Tschechen.
Nun kann nach § 3 Abs. 1 StVG auch ausländischen Autofahrern das Recht aberkannt werden, "von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen", wie es im entsprechenden Gesetzestext heißt. Für die Überprüfung der Fahreignung wird in der Regel auch eine MPU angeordnet. Doch weil in anderen europäischen Ländern häufig wesentlich laxere Straßenverkehrsgesetze gelten als hierzulande, gibt es gewisse Schlupflöcher. So können ausländische Autofahrer, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU aufgebrummt wurde, in ihren Heimatländern beispielsweise einen neuen Führerschein beantragen. Wird dieser dann von hiesigen Behörden nicht anerkannt, müssen in letzter Instanz oft deutsche Gerichte über die entsprechenden Verfahren entscheiden.
Brisantes Urteil: Deutsche Behörde darf ausländische Fahreignungstests nicht anzweifeln
So geschehen im Fall eines Letten, der im Jahr 2002 bei einem Besuch in Deutschland mit 1,73 Promille erwischt wurde. Er verlor damals seinen lettischen Führerschein und durfte daraufhin auch in Deutschland kein Fahrzeug mehr führen. Zehn Jahre später beantragte er in Lettland jedoch einen neuen Führerschein, zog nach Deutschland und wollte dort die lettische Fahrerlaubnis anschließend in eine deutsche umschreiben lassen. Die Verkehrsbehörde forderte dafür eine MPU und lehnte die Umschreibung und Gültigkeit seines Führerscheins letztlich ab, woraufhin der Mann vor Gericht zog.
In zweiter Instanz entschied das Oberverwaltungsgericht Münster Ende 2016 letztlich zugunsten des lettischen Klägers. Die "Feststellung der fehlenden Berechtigung, seinen lettischen Führerschein im Bundesgebiet zu nutzen" sei "rechtswidrig" heißt es in der Urteilsbegründung. Eine wichtige Rolle hierbei spielte, dass er seine Sperrfrist eingehalten und sich bereits in Lettland einem Fahreignungstest unterzogen hatte. Das wegweisende Urteil bedeutet aber, dass "es deutschen Behörden nicht zusteht, die Eignungsprüfung des lettischen Staates in Frage zu stellen", wie der Rechtsanwalt Lars Dippel weiß. Eine Entscheidung, die so erstmals getroffen wurde.
Der lettische Fahrer umging also letztlich die MPU, indem er in Lettland einen LKW-Führerschein machte, der auch die Fahrerlaubnis für einen PKW mit einschließt.
Trotz EU-Führerschein: Es mangelt an einheitlichen Richtlinien
Es gibt weitere Beispiele, in denen ausländische Autofahrer in Deutschland um anfänglich geforderte MPUs, die sehr teuer und aufwändig sein können, herumkamen. All dies zeigt, dass trotz EU-Führerschein noch immer eine europaweit uneinheitliche Rechtslage herrscht. Und manche Experten fragen womöglich zurecht, ob nur Deutsche zum Idiotentest antreten müssen beziehungsweise bemängeln sie, dass deutsche Staatsbürger in jedem Fall eine MPU vorweisen müssen.
Hier können Sie nachlesen, was Sie generell zur MPU wissen müssen.
Von Matthias Opfermann