Wohin mit dem Auto: Parken ohne Sünde

Nicht jeder freie Platz ist ein Parkplatz.
 ©dpa

Freie Parkplätze sind gerade in der Innenstadt oft selten. Gute Nerven sind gefragt. Denn Parksünder kassieren schnell einen Strafzettel. Hier die wichtigsten Infos zum Thema Parken.

 "Wer sein Auto nach langer Suche abstellt, sollte sich immer vergewissern, dass es ordnungsgemäß parkt. Sonst sind schnell Verwarnungs- und Bußgelder fällig - oder sogar Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.

Parkscheinautomat defekt

Funktioniert die Parkuhr oder der Parkscheinautomat nicht, darf der Wagen trotzdem abgestellt werden - als Ersatz gilt die Parkscheibe.

Tipp: Mit einem gut sichtbaren Zettel auf den Defekt hinweisen. Der Parkende muss sich aber trotzdem an die zulässige Höchstparkdauer halten. Wird diese um mehr als eine Stunde überschritten, darf die Polizei den Wagen sogar abschleppen lassen und zusätzlich bis zu 15 Euro Verwarnungsgeld kassieren.

Parkplatz blockieren

Einen öffentlichen Parkplatz mit Stuhl oder Mülltonne zu blockieren, ist nicht erlaubt. Auch Fußgänger dürfen Parklücken nicht freihalten, sonst droht ihnen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. "Andererseits dürfen Autofahrer die Fußgänger nicht wegdrängeln. Das könnte bei einem Rechtsstreit als Nötigung ausgelegt werden", warnt R+V-Experte Karl Walter.

Beliebt, aber ebenfalls verboten: Den Wagen so abstellen, dass er zwei Stellplätze blockiert, um einen Platz freizuhalten. Das kann mit 10 Euro geahndet werden.

Bordsteine

Was viele nicht wissen: An Stellen mit abgesenktem Bordstein ist das Parken grundsätzlich verboten, ein Verstoß kostet 10 Euro Verwarnungsgeld. Wird dadurch jemand behindert, beispielsweise ein Rollstuhlfahrer, sind sogar 15 Euro fällig.

Parken und Halten in zweiter Reihe

Wer sein Fahrzeug in der zweiten Reihe abstellt, kann einen Strafzettel mit 15 Euro kassieren. Falls dadurch noch der Verkehr behindert wird, sind bis 25 Euro fällig.

Grobe Parksünden

Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder vor einer Feuerwehrzufahrt abstellt, wird mit 35 Euro belangt. Außerdem riskiert er, schon nach kurzer Zeit kostenpflichtig abgeschleppt zu werden. Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen schlägt mit 70 Euro Bußgeld und zwei Punkten zu Buche.

ml

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