„Fack ju Göhte“ zu vulgär? Jahrelanger Streit entschieden - Ergebnis dürfte viele überraschen

Markenstreit um "Fack Ju Göhte"
 ©dpa / Ursula Düren

„Fack Ju Göhte“ mit Elyas M‘Barek lockte über 20 Millionen Besucher in die Kinos. Nun ist eine Entscheidung getroffen worden, die viele Fans überraschen dürfte.

  • Die „Fack Ju Göhte“-Reihe gehört zu den erfolgreichsten Kino-Trilogien der letzten Jahre
  • Constantin Film GmbH wollte sich den Titel als Marke in der EU schützen lassen, das wurde aber abgelehnt
  • Der Europäische Gerichtshof entschied jetzt, ob das rechtens war

München/Luxemburg - „Fack Ju Göhte“: Die Filmreihe rund um Elyas M'Barek, Karoline Herfurth und Jella Haase ist wohl eine der erfolgreichsten deutschen Kino-Trilogien der vergangenen Jahre. Dabei war der dritte Teil der Reihe, der 2017 erschien, mit Abstand der Erfolgreichste. Drehort hierfür war das Gymnasium im bayrischen Kirchheim

Aushilfslehrer Zeki Müller und seine chaotische Klasse sorgten nicht nur auf jedem Schulhof für Gesprächsthemen. Kein Wunder also, dass sich die Constantin Film GmbH bei diesem Riesenerfolg bereits im Jahr 2015 den Titel ihrer Filme als Marke in der EU schützen lassen wollte - hauptsächlich für Schmuck, Schreibwaren und Spiele. 

„Fack Ju Göhte“: Titel könnte zu anstößig für Verbraucher sein

Doch der Titel ist zu vulgär - das sagte zumindest das EU-Markenamt EUIPO. Das lehnte nämlich den Antrag ab. Die Begründung: Der Englische Ausdruck „fuck you“ (auf deutsch: fick dich) könnte von Verbrauchern als zu anstößig empfunden werden. 

Auch die Verballhornung „Göhte“, mit der ein hoch angesehener Schriftsteller wie Johann Wolfgang von Goethe verunglimpft werde, lenke nicht vom verletzenden Charakter der Beschimpfung „Fack ju/fuck you“ ab.
Das EU-Gericht gab dem Markenamt 2018 Recht. Der Name verstoße gegen die Sitten und könne deshalb nicht als Markenname eingetragen werden.

„Fack Ju Göhte“: Constantin Film legt Einspruch gegen Urteil ein

Die Tatsache, dass „Fack ju Göhte“ seit dem Kinostart von Millionen Menschen gesehen worden sei, bedeute nicht, dass Verbraucher nicht an dem angemeldeten Titel Anstoß nähmen.

Würden Produkte des alltäglichen Gebrauchs mit dem Titel versehen, wären Verbraucher etwa beim normalen Einkauf mit ihm konfrontiert. Es sei nicht erwiesen, dass sie dann in der Marke den Titel eines erfolgreichen Films erkennen und das Ganze als Scherz auffassen würden. Dieses Argument hatte Constantin Film ursprünglich vorgebracht.

Das Urteil nahm das Film-Unternehmen so allerdings nicht hin und legte daraufhin Rechtsmittel ein. Jetzt können die Macher der Filmreihe nach jahrelangem Rechtsstreit doch noch auf die Zulassung des Filmtitels als Marke in der EU hoffen. 

Europäischer Gerichtshof gibt neues Urteil zum Markenstreit bekannt

Denn das EU-Markenamt müsse sich erneut mit der Markenanmeldung befassen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag (27. Februar) in Luxemburg. In ihrer vorherigen Entscheidung habe die EU-Behörde nicht ausreichend berücksichtigt, dass „Fack Ju Göhte“, mit dem Hauptdarsteller Elyas M'Barek*, von der deutschsprachigen breiten Öffentlichkeit offenbar nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen worden sei.

*tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser