Verbraucherschützer klagen wegen Geldautomaten-Gebühr

Die Zinsflaute setzt Banken und Sparkassen zunehmend unter Druck. Viele Geldhäuser drehen daher an der Gebührenschraube.
 ©Tobias Kleinschmidt

Frankfurt/Main - Die Zinsflaute macht Banken und Sparkassen zu schaffen. Sie drehen an der Gebührenschraube. Manche verlangen von ihren eigenen Kunden Geld fürs Abheben am Bankautomaten. Das sorgt für Ärger.

Verbraucherschützer ziehen gegen Kreditinstitute wegen Gebühren fürs Geldabheben am Automaten vor Gericht. «Wir haben klare Belege, dass drei Institute ihre Kunden vorher nicht ausreichend über die Preisänderung informiert haben», sagte Finanzmarktwächter Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen der Deutschen Presse-Agentur. «Ein Verfahren gegen eine Berliner Genossenschaftsbank läuft bereits vor dem Landgericht Halle.»

Görner zufolge müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden zwei Monate vor geplanten Preisänderungen informieren und sie auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen. «Bei den drei Instituten fehlte der korrekte Verweis auf das fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht.» Bei einem weiteren Geldhaus gebe es entsprechende Hinweise.

Höhe der Gebühren ist sehr unterschiedlich

Nach Recherchen des Finanzportals Biallo verlangen rund 40 Sparkassen und ersten Ergebnissen zufolge ungefähr 150 Volksbanken von einem Teil ihrer Kunden - je nach Kontomodell - Gebühren fürs Abheben von Bargeld. Die Höhe ist sehr unterschiedlich. Manche gewähren ihren Kunden im Monat bis zu fünf kostenlose Abhebungen. Andere kassieren gleich beim ersten Mal. Einige Institute haben allerdings schon seit Jahren Kontomodelle, bei denen Barabhebungen Geld kosten.

Besonders ärgerlich ist aus Sicht Görners, wenn Kunden am Automaten nicht auf die Gebühr hingewiesen werden. Zwar seien die Finanzhäuser dazu nicht grundsätzlich verpflichtet. «Im Einzelfall kann aber Irreführung des Verbrauchers vorliegen. Dann können wir dagegen vorgehen.»

"Es darf aber kein Endlosmodell"

Der Verbraucherschützer mahnte: «Wir sehen die Institute in der Pflicht, ihre Kunden transparent zu informieren.» Zwar müssen Banken und Sparkassen ein Preisverzeichnis veröffentlichen. Das helfe Verbrauchern allerdings wenig, wenn die Informationen nicht im Internet zu finden seien. «Die Kunden müssen in diesem Fall in der Filiale nachfragen. Doch wer macht das schon», argumentierte Görner.

Die Zinsflaute setzt Banken und Sparkassen zunehmend unter Druck. Viele Geldhäuser drehen daher an der Gebührenschraube. «Es gibt keine Grenze, wie oft Institute die Gebühren erhöhen können. Es darf aber kein Endlosmodell werden», warnte Görner. «Das kann jedoch nur der Gesetzgeber ändern.»

dpa

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