Die großen Ferien stehen bevor, und damit beginnt für viele die große Fahrt. Doch wer mit dem Auto verreist, sollte die Regeln kennen. Was in der Heimat oft noch recht einfach ist, wirft im benachbarten Ausland schnell Fragen auf - besonders, wenn es neue Regeln sind.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eigentlich ist das das Schöne in Europa: Man setzt sich in sein Auto und fährt los. Kein Grenzposten hält einen auf, kein Stau vor der Schranke stresst den Erholungssuchenden. Seit Sommer 2015 ist diese Reisefreiheit als Folge der Flüchtlingskrise zumindest eingeschränkt.
Noch immer gibt es im Süden Deutschlands an den Grenzen Kontrollen. Betroffen sind dem ADAC zufolge nicht nur die Autobahnen, sondern auch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Wartezeiten gibt es demnach in der Regel aber nur in Richtung Norden, also beim Rückreiseverkehr nach Deutschland. Diese Kontrollen der Bundespolizei gibt es nicht immer, sie sind aber grundsätzlich auch nachts möglich.
Auch Österreich überwacht demnach derzeit noch immer seine Grenzen zu Slowenien, Ungarn und der Slowakei. An den Übergängen kann es also zu Wartezeiten kommen. Ebenso müssen Reisende in Polen, bei der Einreise von Mazedonien nach Serbien, von Serbien nach Kroatien und von Kroatien nach Slowenien mehr Zeit einplanen. Dem ADAC zufolge gilt das sowohl entlang der Hauptroute als auch auf Nebenstrecken.
Wer nach Frankreich in den Urlaub fährt, muss in diesem Jahr noch auf eine andere Neuerung achten: Für die Einfahrt in einige Städte benötigen Wagen, die nach dem 31. Dezember 1996 erstmalig zugelassen wurden, nun die französische Umweltplakette. In diesem Sinne gelten auch Wohnmobile bis 3,5 Tonnen als Pkw. Die Fahrzeuge müssen die geltenden Abgasnormen erfüllen.
Wer ohne Plakette unterwegs ist, muss von Juli an mit einer Geldbuße von 68 Euro rechnen. "Autofahrer müssen sich online registrieren und bekomme die Plakette mit einem QR-Code zugeschickt", erklärt Herbert Engelmohr vom Automobilclub für Deutschland (AvD). Deshalb sollte die Plakette mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf bestellt werden.
Reisende benötigen sie dem AvD zufolge in den Großräumen Paris, Grenoble und Lyon. "Die Plakettenpflicht kann aber je nach Wetterlage auch andere Gebiete betreffen", sagt AvD-Experte Engelmohr. Auch der Großraum London hat in diesem Jahr eine Umweltplakette eingeführt. Für Pkw und Wohnwagen gilt aber nur in der Stadt London Plakettenpflicht.
Neue Bußgelder gibt es diesem Sommer in Bosnien-Herzegowina. Dort kostet das Telefonieren oder die Smartphone-Nutzung am Steuer jetzt bis zu 150 Euro. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h oder mehr überschreitet, riskiert zwischen 200 und 500 Euro Bußgeld.
Apropos Bußgelder: Wer im Ausland in verkehrstechnische Probleme gerät, sollte die Strafe nicht sofort bezahlen. "Bußgelder aus dem Ausland dürfen nur vom Bundesamt für Justiz vollstreckt werden", erklärt Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC. Bei fehlerhaften oder offenbar zu hohen Bußgeldbescheiden rät der Club deshalb, Einspruch einzulegen und juristischen Beistand zu suchen. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es übrigens keine Punkte in Flensburg. Außerdem hat ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot in Deutschland keine Bedeutung.
Besonders Fahranfänger sollten bei Fahrten im Ausland extrem vorsichtig sein. Für sie gelten bei Tempolimits und Promillegrenze nämlich oft andere Regeln als in Deutschland - und andere als für erfahrene Fahrer im jeweiligen Land. Nach Auskunft des ADAC darf, wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, auf den Schnellstraßen Italiens nur 90 Kilometer pro Stunde fahren, wo ansonsten 110 erlaubt sind. Auf Autobahnen sind 100 statt 130 km/h zulässig. Ähnliches gilt auch in Frankreich und Kroatien.
Empfindlich sind auch die Bußgelder für alkoholisierte Fahranfänger. Wer etwa in Österreich in den ersten zwei Jahren nach der Fahrprüfung mit 0,1 Promille erwischt wird, dem drohen bis zu 2180 Euro Strafe, erklärt der ADAC. Ein Verstoß gegen die Promillegrenze in Dänemark kann schlimmstenfalls mit einen Nettomonatslohn geahndet werden.
In vielen europäischen Ländern gilt auch tagsüber Lichtpflicht, so der ADAC weiter. Dabei dürfen in Italien und in Skandinavien mit Ausnahme Norwegens ausdrücklich auch Tagfahrleuchten eingesetzt werden. Beanstandet werde das dagegen, wenn auch nur vereinzelt, unter anderem in Polen, Slowenien und Ungarn. Der Tipp der Experten vom Autoclub deshalb: besser immer das Abblendlicht einschalten.
Eine Besonderheit haben Motorradfahrer zu beachten: Sie sollten in einigen Ländern, darunter Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien und Portugal eine Warnweste dabeihaben. Die ist dort nämlich anders als in Deutschland Pflicht.
ACE-Hinweise zu neuen Regeln 2017
Österreichisches Pickerl ist nun türkis
Die zur Nutzung österreichischer Autobahnen erforderliche Mautplakette ist seit Jahresanfang 2017 türkis - und um 0,8 Prozent teurer. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Das Zehn-Tages-Pickerl für Pkw kostet so beispielsweise nun 8,90 Euro. Die Experten empfehlen, den unteren Abschnitt der Trägerfolie mit Seriennummer aufzubewahren, da er als Kaufnachweis gilt. Wichtig: Auf der Windschutzscheibe dürfen sich keine österreichischen Vignetten aus den Vorjahren befinden.