Nebel ist nicht gleich Nebel. Um die Nebelschlussleuchte einschalten zu dürfen muss erst eine bestimmte Mindestsichtweite erreicht sein, sonst werden andere Fahrer geblendet und das kann gefährlich sein.
Erst wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter beträgt, dürfen Autofahrer die Nebelschlussleuchte anschalten. Darauf weist der ADAC hin. Dabei könne man sich am Abstand der Leitpfosten am Straßenrand orientieren, die in der Regel im Abstand von 50 Metern stehen.
Tempo 50 bei Nebel
Dann gilt laut Straßenverkehrsordnung auch ein Höchsttempo von 50 km/h. Klärt sich die Sicht wieder, müssen die Autofahrer die Leuchte wieder abschalten, damit sie den nachfolgenden Verkehr nicht blendet. Bei Nebel rät der ADAC generell: Die maximale Geschwindigkeit sollte sich nach der Sichtweite richten. Betrage die auf Strecken ohne Tempolimit beispielsweise rund 70 Meter, sollten die Fahrer auch nicht schneller als 70 km/h sein.
Der ADAC weist auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes hin, nach denen seit drei Jahren die Zahl der Nebelunfälle mit Personenschaden steige. Im vergangenem Jahr seien dabei 182 Menschen schwer verletzt worden.
Übrigens macht Autofahrern das Scheinwerferlicht der anderen Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Besonders LED-Schweinwerfer nerven Autofahrer in der Nacht.
dpa/tmn