Kennen Sie den feinen Unterschied zwischen Parken und Halten?

Unfreiwilliges Halten, zum Beispiel in einem Stau, gilt als Warten.
 ©Sven Hoppe

Wann ist Parken wirklich Parken? Oder wann hält man nur oder wartet? Der Teufel steckt im Detail: Die wichtigsten Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung.

Essen/Hannover - Halten und Parken gehören für die Autofahrer zum Alltag im Straßenverkehr. Dieser sogenannte ruhende Verkehr ist in der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt.

Halten und Parken: Gibt es einen Unterschied?

Als Halten gilt demnach jede vom Fahrer selbst gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen, erklärt der Tüv Nord. Das kann sein, um etwa andere Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.

Dagegen gelten unfreiwillige Stopps laut den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht als Halten. Zum Beispiel dann etwa, wenn Autofahrer an einer roten Ampel, vor einem geschlossenen Bahnübergang, im Stau oder auf Anweisung eines den Straßenverkehr regelnden Polizisten stoppen. Das gilt als Warten.

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Ab diesem Zeitpunkt parken Sie

Für die Definition des Parkens gilt die Drei-Minuten-Regel: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der hat sein Fahrzeug geparkt, erläutert der Tüv Nord. Wer sein Auto für weniger als drei Minuten verlässt und in Sichtweite bleibt, so dass er im Bedarfsfall jederzeit wieder in den Verkehr eingreifen kann, der parkt nicht, sondern hält.

Die Unterscheidung zwischen Halten und Parken ist wichtig, weil die Verkehrsregeln unterschiedliche Verbote für das Halten oder Parken vorsehen, etwa das grundsätzliche Halteverbot vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder das grundsätzliche Parkverbot vor Ein-und Ausfahrten an Grundstücken oder vor und hinter Kreuzungen.

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dpa

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