Freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen

Frührente: Auch wer vorzeitig in den Ruhestand geht kann noch in die Rentenversicherung einzahlen. Foto: Daniel Karmann
 ©Daniel Karmann

Mit dem vorzeitigen Ruhestand müssen Einzahlungen in die Rentenkasse nicht enden. Ein Gesetz regelt die freiwillige Vorsorge auch in diesem Fall noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

Berlin (dpa/tmn) - Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, kann dennoch etwas für seine spätere Rente tun. Denn seit Januar 2017 können Bezieher einer Altersrente freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen - und so ihre spätere Rente erhöhen.

Möglich ist dies laut dem Flexi-Renten-Gesetz, bis der Rentner die Regelaltersgrenze erreicht hat. Darauf macht der Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam. Die Regelung greift unter anderem für langjährig Versicherte sowie schwerbehinderte Menschen, die eine Altersrente beziehen. Die Höhe der freiwilligen Beiträge ist relativ frei wählbar - zwischen 84,15 Euro und höchstens 1187,45 Euro können sie pro Monat einzahlen. Dies gilt in allen Bundesländern.

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