Beim Zahnersatz zahlen Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Wer seinen Eigenanteil absichern möchte oder besondere Ansprüche hat, sollte daher eine Zusatzversicherung abschließen. Doch für viele ist der Extra-Schutz auch verzichtbar.
Angenehm ist der Besuch beim Zahnarzt nie. Schon gar nicht, wenn eine aufwändige Behandlung ansteht. Da sollte sich der Patient nicht auch noch um die Behandlungskosten sorgen müssen.
In Deutschland sind gesetzlich Krankenversicherte prinzipiell gut abgesichert: Die Leistungen bei einer Zahnbehandlung sind im internationalen Vergleich sehr umfangreich, erläutert der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer in Berlin, Prof. Dietmar Oesterreich. Doch nicht immer übernimmt die Kasse die Kosten voll.
Beim Zahnersatz muss der Versicherte einen Eigenbeitrag leisten. Auch wer besondere Ansprüche an Implantate, Inlays und Kronen hat, die über die Kassenleistungen hinausgehen, muss selbst in die Tasche greifen. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung verhindert in solchen Fällen, dass der Patient auf den Kosten sitzen bleibt. "Wer nur den Eigenanteil absichern möchte, kann eine sehr günstige Zahnzusatzversicherung abschließen", sagt Oesterreich. Weitergehende Wünsche müssen dagegen extra versichert werden.
"Zuerst sollte man sich bewusst machen, was für einen Schutz man möchte", sagt deshalb Jens Wegner vom Verband der privaten Krankenversicherung. Wie groß ist die individuelle Risikobereitschaft? Und wie dick ist das finanzielle Polster, um Behandlungskosten notfalls selbst zu bezahlen? Der Festzuschuss der Krankenkassen reicht in der Regel nicht aus, um den Zahnersatz vollständig zu finanzieren. "Bei der Auswahl des Versicherungsvertrags sollte der Versicherte dann vor allem auf die Leistungen achten." Nicht jede Versicherung bietet alles.
"Oft ist der passende Zahnersatz auch eine Frage des ästhetischen Anspruchs", sagt Volker Schmidtke von der Verbraucherzentrale Berlin. Reicht eine teilverblendete Brücke oder soll es ein Implantat sein? Braucht es unbedingt das Edelmetall-Inlay oder tut es auch Amalgam? Legt der Versicherte besonderen Wert auf eine Keramikkrone? Je höher die Ansprüche sind, desto teurer wird auch der Zahnersatz.
Ob der Zusatzvertrag nötig ist oder nicht, hängt auch vom individuellen Erkrankungsrisiko ab: "Die Mundgesundheit ist in Deutschland immer besser geworden", sagt Oesterreich. Wer aber etwa an Diabetes erkrankt ist, hat auch ein größeres Risiko unter Parodontitis zu leiden. Vor dem Abschluss der Zusatzversicherung steht deshalb oft eine Gesundheitsprüfung. "Die Versicherung kann auch die Stellungnahme eines Zahnarztes verlangen."
Anders als bei anderen Zusatzversicherungen hängt die Höhe der Prämie beim Zahnersatz weniger vom Gesundheitszustand des Versicherten ab, sondern vor allem von den vereinbarten Leistungen. Umso wichtiger ist es, nichts zu verschweigen: "Der Versicherte muss wahrheitsgemäße Angaben über den Zustand seines Gebisses machen", erklärt Wegner. Sonst gefährdet er seine Versicherungsleistungen in Zukunft.
Die meisten Verträge schließen Vorerkrankungen oder bereits vorhandene Zahnlücken aus. Beim Abschluss einer Police sollten Versicherte außerdem auf Wartezeiten achten: "Üblich sind Wartezeiten von rund acht Monaten, bis die Versicherung zahlt", erläutert Schmidtke. Danach sind die Leistungen für weitere drei bis fünf Jahre gestaffelt, bis der Versicherer den vereinbarten Maximalbetrag übernimmt. Es gibt aber auch Tarife ohne Wartezeit.
Außer auf Wartezeiten sollten Patienten auch auf die Höhe der Zuschüsse achten: Bezieht sich der Zuschuss nur auf den Eigenanteil für gesetzlich Krankenversicherte oder auf die Behandlungskosten insgesamt? Sinnvoll ist eine Versicherung, die alle Kosten abdeckt. "Jeder Zahnarzt ist verpflichtet, einen Heil- und Kostenplan zu erstellen, den die Kasse genehmigen muss", sagt Oesterreich. Darin ist immer auch der Eigenanteil des Versicherten ausgewiesen.
Mitunter ist es auch nötig, den Zusatzvertrag im Laufe der Zeit anzupassen: "Man sollte seine Zahnzusatzversicherung immer dann auf den Prüfstand stellen, wenn sich die eigenen Ansprüche geändert haben", sagt Schmidtke. Ein Tarif kann meist jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Sinnvoll ist es allerdings, zuerst mit dem alten Versicherer über eine Aufstockung zu reden: So muss der Versicherte nicht erneut Wartezeiten in Kauf nehmen.
dpa/tmn