Weiterarbeiten als Rentner erhöht Rentenanspruch

Mit der neuen Flexi-Rente wird das Weiterarbeiten im Ruhestand attraktiver. Foto: Jens Büttner
 ©Jens Büttner

Mit 65 in den Ruhestand gehen - viele Arbeitnehmer glauben, dass diese Zeiten vorbei sind und stellen sich darauf ein, im Rentenalter weiter tätig zu sein. Die Flexi-Rente kommt ihnen dabei entgegen.

Berlin (dpa/tmn) - Mit den Neuregelungen zur Flexi-Rente können Arbeitnehmer ihren Rentenanspruch erhöhen, wenn sie über die reguläre Altersgrenze hinaus arbeiten. Bisher zahlte zwar der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge für den Beschäftigten - dessen Rentenanspruch änderte sich aber nicht.

Das neue Gesetz sieht vor, dass durch diese Beitragszahlungen auch der Rentenanspruch steigt - die Rente sich also für den Beschäftigten erhöht.

Auch Beschäftigte können zukünftig auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten und eigene Beiträge entrichten. "Dadurch wirkt sich sowohl der bisher wirkungslos gebliebene Arbeitgeberanteil als auch ihr eigener Beitragsanteil rentensteigernd aus", heißt es im Gesetzentwurf. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist aber darauf hin, dass Beschäftigte dafür eine entsprechende Erklärung beim Arbeitgeber abgeben müssen.

Gesetzentwurf zur Flexi-Rente

Bundesregierung: Informationen zur Flexi-Rente

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