Warum man Cookies regelmäßig löschen sollte

Aufräumen schadet nicht: Die sogenannten Cookies sollten Internet-Nutzer regelmäßig löschen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
 ©Andrea Warnecke

Kleine Kekse, die Informationshäppchen senden: Sogenannte Cookies haben Vor- und Nachteile. Es lohnt sich daher, die Kontrolle über sie zu behalten - zum Beispiel durch regelmäßiges Aufräumen.

Düsseldorf (dpa/tmn) - Cookies machen das Surfen im Netz zwar komfortabler. Unternehmen können sie aber auch nutzen, das Surfverhalten der Nutzer zu analysieren. Außerdem können mit den übermittelten Daten Profile für Marketingzwecke erstellt werden.

Weil es für Nutzer schwer nachzuvollziehen ist, wie viele Cookies beim Surfen auf ihrem Rechner gespeichert werden und welche Infos die kleinen Dateien an wen senden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einige vorbeugende Maßnahmen.

Mindestens einmal pro Monat aufräumen

Zunächst gilt es, Cookies auf allen Geräten regelmäßig zu löschen. Idealerweise erledigt man das nach jedem Internetbesuch, mindestens aber einmal monatlich. Das geht in den Browsereinstellungen. Oder man legt dort im Datenschutz-Menü fest, dass die abgespeicherten Cookies nach jeder Sitzung automatisch gelöscht werden. So schieben Nutzer dauerhaftem Tracking und Datenanalysen bereits einen Riegel vor, erläutern die Verbraucherschützer.

Alle Cookies grundsätzlich abzulehnen, ist nicht empfehlenswert. Das würde etwa die Warenkorbfunktion beim Online-Shopping ausschalten, so die Experten. Sie raten jedoch, Cookies von Drittanbietern zu sperren - also jenen, die nichts mit der gerade besuchten Seite zu tun haben. Im Browser Chrome geht das zum Beispiel im Datenschutz-Menü und dort dann unter "Website-Einstellungen", bei Firefox lassen sich unter "Browser-Datenschutz" alle Drittanbieter-Cookies blockieren.

Anbieter müssen informieren

Gerade wenn es um das Übertragen sensibler Daten wie der Kreditkartennummer oder der Wohnadresse geht, sollten sich Nutzer über den Umgang des Website-Anbieters mit Cookies schlaumachen, rätdas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Seriöse Anbieter sollten dazu Info-Material auf ihren Seiten anbieten.

EuGH-Urteil: Voreingestellte Einwilligung in Cookies ist unzulässig

Internetnutzer müssen dem Setzen sogenannter Cookies nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aktiv zustimmen. Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner sei unzulässig, urteilten die Luxemburger Richter an diesem Dienstag (Rechtssache C-673/17).

Hintergrund ist ein Online-Gewinnspiel des Anbieters Planet49 aus Deutschland. Auf der Anmeldeseite des Gewinnspiels gab es ein Kästchen, bei dem bereits ein Häkchen gesetzt war. Die Zustimmung in das Setzen von Cookies lag damit automatisch vor. Das Häkchen konnte jedoch auch entfernt werden. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband klagte dagegen.

Cookies speichern beim Surfen Daten auf der Festplatte des Nutzers. Beim erneuten Besuch der Webseite können mit ihrer Hilfe die Nutzer und ihre Einstellungen schneller wiedererkannt werden.

Verbraucherzentrale NRW zur Kontrolle von Cookies

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu Cookies

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