Schweiz und Österreich verlangen für Autobahn eine Vignette

In Österreich brauchen Autofahrer eine Vignette, wenn sie Autobahnen und Schnellstraßen nutzen wollen. Foto: Tobias Hase
 ©Tobias Hase

In Deutschland soll die Pkw-Maut - wenn sie denn kommt - wohl durch einen elektronischen Abgleich von Autokennzeichen kontrolliert werden. In anderen Ländern gibt es dagegen das Autobahn-"Pickerl" als Vignette für die Windschutzscheibe. Wie funktioniert das überhaupt?

München (dpa/tmn) - Alle reden über die Maut, nachdem sich Berlin und Brüssel im Streit über die Pkw-Maut auf deutschen Straßen angenähert haben. Im EU-Ausland gibt es die Maut bereits - sie wird aber nicht einheitlich gehandhabt.

Auch Urlauber aus Deutschland bezahlen deshalb je nach Land auf verschiedene Weise. In Ländern wie Frankreich oder Italien ist die Maut zum Beispiel streckenbezogen: Dort gibt es oft spezielle Mautstellen, an denen Autofahrer für die Nutzung der Strecke zahlen. In Österreich und Schweiz dagegen brauchen Autofahrer eine Vignette - die Maut gilt auf allen Autobahnen und Schnell- beziehungsweise Nationalstraßen. Ohne "Pickerl" drohen dort Geldstrafen. Was müssen Autofahrer dazu wissen?

Rauf: Die Vignette gehört in Österreich und der Schweiz auf jeden Fall an die Windschutzscheibe - und zwar innen. "Entweder links oben oder hinter dem Rückspiegel ist der geeignete Platz", sagt Diana Sprung vom ADAC.

Runter: Sprung empfiehlt, abgelaufene Vignetten am besten mit einem Vignettenschaber zu entfernen, damit die Scheibe nicht zerkratzt. Solche Schaber gibt es oft an Tankstellen.

Kaufen: "Häufig gibt es die Vignetten an Tankstellen in Grenznähe", sagt Sprung. Sie rät, die Vignette rechtzeitig vor der Grenze zu kaufen, um nicht ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Straße zu landen - "dann ist man entspannter unterwegs."

Wie: Keine gute Idee ist es, die Vignette hinter einem eventuell vorhandenen Tönungsstreifen anzubringen. Autofahrer kleben die Vignette außerdem am besten gerade auf die Scheibe. "Wenn das schief geht, dann sollten sie die Vignette aber auf gar keinen Fall noch mal runterreißen und wieder aufkleben", warnt Sprung.

Mehrfach: Eine Mehrfachverwendung der Vignette ist nicht zulässig. Die Vignette gilt immer nur für ein Fahrzeug. Sie ist nicht übertragbar. "Wer die Vignette also noch mal neu aufklebt, dem kann unterstellt werden, dass sie vorher an einem anderen Fahrzeug war."

Motorrad: Die Vignette kommt gut sichtbar an ein Teil des Motorrads, das nicht oder nur schwer zu entfernen ist. "Das ist zum Beispiel der Tank oder der Gabelholm", erläutert die Expertin.

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