Die Mutter von Nathalie Volk begleitete das Model zum RTL-Dreh ins Dschungelcamp. Weil sie zu der Zeit krankgeschrieben war, steckt die 49-Jährige nun in Schwierigkeiten.
- Nathalie Volk war im Jahr 2016 Kandidatin im RTL-Dschungelcamp
- Begleitet wurde die ehemalige „GNTM“-Teilnehmerin von ihrer Mutter, die als Lehrerin arbeitete und sich für die Reise krankschreiben ließ.
- In einem seit Jahren laufenden Strafverfahren um die Entziehung ihres Beamtenstatus‘ ist nun das endgültige Urteil gefallen.
Update vom 10. Dezember 2019: Das Urteil ist gefallen: Wegen ihrer unerlaubten Dschungelcamp-Reise nach Australien verliert die Mutter der „Ich bin ein Star - Holt mich hier raus“-Kandidatin Nathalie Volk (22) ihren Beamtenstatus. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag in letzter Instanz rechtskräftig entschieden.
Die heute 22-Jährige nahm im Jahr 2016 in der RTL-Show teil und ließ sich von ihrer Mutter begleiten. Die Lehrerin hatte sich für die Reise allerdings eine Krankschreibung geholt und somit unerlaubt vom Dienst gefehlt. Im Strafverfahren wurde sie dafür bereits rechtskräftig verurteilt. Am Dienstag ging es im Disziplinarverfahren um die endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Die Frau hatte Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg eingelegt.
Wegen Dschungelcamp: Mama von TV-Star vor Gericht
Update vom 11. Mai 2019: Drei Jahre ist es nun her, dass Nathalie Volk (bekannt aus „GNTM“) in den australischen Dschungel ging. Als Unterstützung während der RTL-Dreharbeiten nahm sie ihre Mutter mit, die zu diesem Zeitpunkt als Lehrerin tätig war. Weil sich die 49-Jährige für die Dauer des Dschungelcamps nicht beurlauben lassen konnte, verschaffte sich die Pädagogin prompt eine Krankschreibung für drei Wochen. Doch weil sie offenbar im TV zu sehen war, flog Nathalie Volks Mutter auf.
In dem daraufhin von der Landesschulbehörde Lüneburg angestrebten Strafverfahren wurde die Mutter - wie bereits berichtet - zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch damit nicht genug: Wie die Deutsche Presseagentur vermeldet, befand das Verwaltungsgericht kurze Zeit später, dass Volk das Vertrauen ihres Dienstherren und der Allgemeinheit verloren habe. Grund sei das ungerechtfertigte Fernbleiben vom Dienst. Die Gerichtsverhandlungen zogen sich über Jahre hinweg, bis im April laut der Nachrichtenagentur gerichtlich beschlossen wurde, dass Volk aus dem Beamtendienst entfernt werden solle. Die 49-Jährige steht nun also ohne Job da.
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Wegen Dschungelcamp: Mutter von Nathalie Volk nun arbeitslos
Gegen die im April verkündete Gerichtsentscheidung, weswegen die 49-Jährige nicht mehr unterrichten darf, hat Volk nun offenbar Berufung eingelegt. Das bestätigt am Mittwoch eine Behördensprecherin gegenüber der Deutschen Presseagentur. „Wann über die Berufung entschieden wird, lässt sich zurzeit noch nicht absehen“, meint die Sprecherin. Jedoch könne bis zum 26. Juni eine Begründung für die Berufung nachgereicht werden.
In dem zuvor gefällten Urteil heiße es, dass die Pädagogin einen Persönlichkeitsmangel offenbart habe. Dieser mache sie mit besonderer Vorbildfunktion als Lehrkraft und für den öffentlichen Dienst untragbar. Laut der Nachrichtenagentur habe sich Volk in einem Schreiben dafür entschuldigt, jedoch sei sie nach eigenen Angaben tatsächlich krank gewesen.
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Für Dschungelcamp-Reise krankgeschrieben: Gericht verurteilt Mutter von Nathalie Volk
Unser Ursprungsartikel vom 06. März 2018: Lüneburg - Am Ende waren es die Indizien. Die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk (21) ist wegen ihrer Krankschreibung während der Dreharbeiten auch im Berufungsprozess zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Lehrerin hatte ihre Tochter im Januar 2016 nach Australien begleitet. Das Landgericht Lüneburg befand sie schuldig, ein unrichtiges Gesundheitszeugnis gebraucht zu haben. Die Entscheidung des Amtsgerichts Soltau wurde am Dienstag auf 90 Tagessätze je 60 Euro reduziert, in erster Instanz waren es noch 140 von jeweils 70 Euro. Laut Anklage soll sich die 48-Jährige das Attest erschlichen haben, nachdem sie zuvor vergeblich einen Antrag auf Sonderurlaub eingereicht hatte.
„Wir gehen davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich falsch war“, erklärte der Vorsitzende Richter Kay Lange. Aus Sicht der Kammer entschloss sich die Pädagogin dazu, eine Krankheit zu „präsentieren“ und entsprechende Symptome vorzutäuschen. Das ergebe sich aus der Gesamtschau der Umstände.
So wurde die damals in Soltau beschäftigte Lehrerin nur vier Tage vor dem Abflug krankgeschrieben. Sie hatte dabei an einem Tag zwei verschiedene Ärzte aufgesucht, beide diagnostizierten eine depressive Erschöpfung. Der erste sah sie noch im Vorstadium eines Burnouts. Er schrieb die Frau für eine Woche krank und überwies sie an einen Psychiater. „Das reichte noch nicht, den Zeitrahmen abzudecken, der für Australien notwendig wäre“, meinte dazu der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.
Eine Woche reichte nicht für Australien
Unmittelbar nach dem ersten Arztbesuch fuhr die Pädagogin in Begleitung ihrer Tochter zu einer Ärztin, die sie dann für drei Wochen bis zum Ende des Schulhalbjahres krankschrieb. Die Medizinerin ging damals von einer schweren Erkrankung aus. Von der unmittelbar bevorstehenden Australienreise sagte die Beamtin beiden Ärzten nichts. „Nicht nachvollziehbar“, fand Richter Lange. Auch sei die Behandlung nie fortgesetzt worden.
Ihre Mandantin sei damals tatsächlich erkrankt gewesen, betonte dagegen die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte und nun in Revision gehen will. Dann könnte sich auch das Oberlandesgericht Celle mit dem Fall beschäftigen - es wäre bereits das fünfte Gericht.
Die Landesschulbehörde habe die Frau zu Recht vorläufig vom Dienst suspendiert, entschieden im Februar die Richter des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Sache bekommt die Lehrerin nur die halben Bezüge, immerhin noch rund 2100 Euro netto.
Für die 48-Jährige geht es um die berufliche Zukunft: Sollte die Entscheidung des Landgerichts vom Dienstag rechtskräftig werden, droht der Pädagogin die endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wie von der Landesschulbehörde angestrebt. Andere denkbare Sanktionen sind eine Zurückstufung der Pädagogin, eine Kürzung ihrer Dienstbezüge, eine Geldbuße oder ein Verweis.
Nathalie Volk nahm 2016 an der zehnten Staffel der RTL-Sendung „Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!“ teil. Bekannt geworden war sie rund zwei Jahre zuvor mit der ProSieben-Show „Germany's Next Topmodel“. Sie war an allen drei Verhandlungstagen als Zuschauerin dabei, eine Zeugenaussage machte sie anders als in Soltau nicht. Das GNTM-Model machte kürzlich außerdem mit einer Drogen-Beichte Schlagzeilen.
Und was ist los beim aktuellen Dschungelcamp 2020
Mit diesem Echo dürfte die zukünftige Dschungelcamp-Kandidatin Elena Miras nicht gerechnet haben. Fans beschimpfen sie als Rabenmutter. Unterdessen hat sich Toni Trips etwas vorgenommen, um im TV nicht schlecht dazustehen.
dpa/mef