Enthüllt: Der knallharte Vertrag der „Bachelorette“ 

„Bachelorette“ Nadine Klein musste einen Vertrag unterschreiben
 ©MG RTL D

Zum Ende der Staffel wurden die strengen Vertragsklauseln der Bachelorette enthüllt. Darin wird genau festegelegt, was Nadine Klein alles nicht darf.

Köln - Sexy, natürlich und immer für einen Spaß zu haben - so präsentiert sich Nadine Klein als „Bachelorette“ 2018. Dabei lässt sich die 32-Jährige nicht anmerken, dass sie manche Sachen vielleicht nicht ganz freiwillig macht. Vor Drehbeginn musste die „Bachelorette“ einen Vertrag unterschreiben, der ziemlich strenge Vorgaben macht.

Der geheime Bachelorette-Vertrag

Nur noch drei Kandidaten buhlen um die letzte Rose der „Bachelorette“ 2018. Zum Ende der fünften Staffel will Bild geheime Klauseln aus Nadine Kleins Vertrag mit der Produktionsfirma Warner enthüllt haben - und die haben es in sich.

Eine Klausel sieht demnach vor, dass wenn es während der Dreharbeiten zu „Intimkontakten“ kommen sollte, Nadine Klein für Gesundheitsrisiken selbst verantwortlich ist. Einen solchen „Intimkontakt“ hatte sie in der aktuellen Staffel eventuell mit Daniel Lott (28), der das erste Übernachtungsdate der Staffel ergattern konnte.

Auch ihren Beziehungsstatus dürfe die TV-Junggesellin laut Vertrag nicht bis Ausstrahlungsende verraten. Falls sich aber etwas ändern sollte, müsse sie die Produktionsfirma informieren.

Bachelorette-Vertrag: Keine optischen Veränderungen und keine Pornos

Des weiteren dürfe Nadine Klein weder Frisur noch Körperschmuck wie etwa Tattoos bis zum Ausstrahlungsende der RTL-Kuppelshow ändern. Auch, was Nadine Kleine vor ihrer Zeit als „Bachelorette“ machen durfte, sei in dem Schriftstück festgelegt: Wer „Bachelorette“ werden möchte, sollte nicht bei pornographischen Video- oder Foto-Shootings mitgewirkt haben, und auch nicht vorbestraft sein.

Instagram Nadine Klein

Geheimer Vertrag der Bachelorette 2018: Das ist Nadine Kleins Gage 

Aber auch eine Belohnung bekommt Nadine, wenn sie alle Vertragsklauseln einhält: Laut Bild winken ihr 30.000 Euro für die Show plus Tagessätze von bis zu 500 Euro für Promotion-Arbeit. Selbst wenn sie während der Show durch eine andere Bachelorette ersetzt werden würde, würde sie eine Entschädigung von 10.000 Euro bekommen. Sollte sie allerdings Vertragsbruch begehen, müsse sie mindestens 5001 Euro Strafe zahlen.

Allerdings war Nadine bekanntlich vor ihrem Einsatz als „Bachelorette“ Kandidatin beim Bachelor. Sie buhlte um das Herz von Daniel Völz, der derzeit im Promi Big Brother Haus wohnt. Deshalb dürfte sie Verträge wie diesen schon gewohnt sein.

Aexander Hindersmann (29) bekam schließlich die hart umkämpfte letzte Rose von Bachelorette Nadine Klein (32). Doch Alexander stellt das junge Glück auf eine harte Vertrauens-Probe. Kann er Nadine wirklich treu sein?

Übrigens: Das waren alle „Bachelorette“-Kandidaten der aktuellen Staffel. Das Finale verspricht, tränenreich zu werden. Einer muss sich darüber aber keine Gedanken machen. Dieser Bachelorette-Kandidat hat schon eine Neue, kurz nachdem er freiwillig ausgestiegen ist.

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Auch intereressant: Der Bachelor 2019: Nun stehen alle Kandidatinnen fest

Update vom 12. Juni 2019: Inzwischen steht fest, wer Nadines Nachfolge als „Bachelorette“ antreten wird: Ex-GNTM-Kandidatin Gerda Lewis sucht 2019 bei RTL die große Liebe. Hier erfahren Sie alle Informationen zum Starttermin und den Sendezeiten sowie den Kandidaten der sechsten „Bachelorette“-Staffel

sp

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