Ärger um Kultfigur: Landen Pumuckl-Folgen im „Giftschrank“? Drehbuchautorin geht gegen BR vor

Mit Pumuckl beschäftigt sich derzeit das Landgericht München I.
 ©picture alliance/dpa / Fotoreport

Ärger um den Kobold mit den roten Haaren gibt es in München: Die Drehbuchautorin geht gegen den BR vor. Dabei könnte es um mehr als nur eine Pumuckl-Folge gehen.

  • Um eine Folge der Kultfigur Pumuckl ist in München ein Streit entbrannt.
  • Die Drehbuchautorin geht gegen den Bayerischen Rundfunk vor. 
  • Sie fühlt sich vom BR „über den Tisch gezogen“. 

München - Ärger um Pumuckl: Wegen der Ausstrahlung einer Folge im Jahr 2019 sind der BR und die Drehbuchautorin in Streit geraten. 

Genauer gesagt drehte es sich dabei um eine Folge der TV-Serie „Pumuckls Abenteuer“, die nun das Landgericht München I beschäftigt. Die Drehbuchautorin klagte gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) wegen der Ausstrahlung der Episode „Pumuckls neues Heim“, die aus dem Jahr 1999 stammt. Die Folge ist im April 2019 zweimal ausgestrahlt worden - doch laut der Autorin des Drehbuchs hatte der Sender kein Recht dazu.

München: Drehbuchautorin geht gegen BR vor - Gericht schlägt finanzielle Lösung vor

In der Verhandlung schlug das Landgericht München I zunächst eine finanzielle Lösung im Pumuckl*-Fall vor. 6000 Euro für eine Folge und insgesamt 30.000 Euro für alle fünf Folgen, die die Drehbuchautorin geschrieben hatte. Dies sei laut Aussage des Gerichts „wirtschaftlich vernünftig“. Mit einer solchen Lösung könne der BR die insgesamt fünf Folgen der Drehbuchautorin weiterhin ausstrahlen. Sonst kämen die Episoden in einen „Giftschrank“, so der Vorsitzende Richter. Zudem könnten auch die restlichen Folgen eines weiteren Drehbuchautors nicht mehr verwendet werden, da die SeriePumuckls Abenteuer“ ohne diese fünf Folgen keinen Sinn ergebe. Vor Gericht geht es also um mehr als um die strittige Folge. 

Pumuckl-Streit in München: Drehbuchautorin lehnt Vorschlag ab - „Über den Tisch gezogen“

Der vom Gericht vorgeschlagener Vergleich ist allerdings erst einmal gescheitert. Die Drehbuchautorin der Pumuckl*-Folgen lehnte den Vorschlag ab - sie fühle sich „über den Tisch gezogen“, gab sie in der Verhandlung an. Die Klägerin forderte allein für die ausgestrahlte Folge 35.790 Euro Schadensersatz plus Zinsen für die unrechtmäßige Ausstrahlung.

Der BR hingegen ist der Auffassung, dass die Nutzungsrechte weiterhin bestehen. Die Ausstrahlung der Folge sei gerechtfertigt gewesen, die Autorin habe nur Anrecht auf ein Wiederholungshonorar, hieß es. 

Ärger um Pumuckl in München: BR und Drehbuchautorin haben unterschiedliche Auffassungen

Grund für die entgegengesetzten Auffassungen ist, dass die Parteien die Auswirkungen eines im Jahr 2000 geschlossenen Vertrags verschieden auslegen. Nach Angaben der Klägerin sind mit diesem Vertrag die Nutzungsrechte Ende 2012 ausgelaufen. Der BR beruft sich dagegen auf einen früheren Vertrag von 1995, wonach der Sender die Folgen wiederholen darf. 

Noch ist im Pumuckl-Streit also nichts entscheiden. Voraussichtlich soll das Urteil am 12. März bekannt gegeben werden. 

nema mit dpa

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„Hindafing“ ist eine preisgekrönte Serie im Bayerischen Fernsehen (BR). Ein BR-Rundfunkrat ärgerte sich jedoch über die Satire – mit gravierenden Folgen. (Merkur.de*)

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