Sozial Schwächere, die einer sogenannten "besonderen wirtschaftlichen Härte" unterliegen, können sich per Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu zählen Arbeitslose, Sozialhilfe- und Hartz IV-Empfänger, Asylbewerber, Rentner, Pflegebedürftige, Taubblinde, Studenten mit Bafög-Förderung sowie Azubis. Außerdem brauchen Menschen mit einer Behinderung, die das Merkzeichen RF in ihrem Ausweis stehen haben, nur monatliche 5,83 Euro entrichten.
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