Ramadan: Im Fastenmonat Ramadan hatte ein Ehepaar eine Oman-Reise angetreten und nach der Hälfte der Reisezeit wieder abgebrochen. Denn auch für das Paar galt: Kein Rauchen kein Essen, keine Getränke, von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang. Das Ehepaar bekam zehn Prozent des Reisepreises zurückerstattet. Die Reisebüromitarbeiterin hätte, laut dem Gericht, besser aufklären müssen. (Landgericht Dortmund, AZ 17 S 45/07).
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