Das Epstein-Barr-Virus (EBV) zählt zur Gruppe der Herpesviren. Dem Deutschen Krebsforschungszentrum (dkfz) zufolge gilt als sicher, dass eine Infektion mit EBV zur Entstehung von B-Zell-Lymphomen beitragen kann, einer bösartigen Erkrankung von B-Lymphozyten. Mit Lymphom werden in der Medizin bösartige Tumoren des lymphatischen Systems bezeichnet. In Tumoren von T-Lymphozyten (T-Zell-Lymphome) konnte das Epstein-Barr-Virus ebenfalls nachgewiesen werden, so das dkfz.
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