07.10.2024
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte.
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Woran sollte man bei der Steuererklärung für das Jahr 2024 denken? Hier einige Beispiele von der Entfernungspauschale bis zu möglichen Handwerkerkosten daheim.