Bereits als Student ergibt es Sinn, eine Steuererklärung abzugeben. Zwar sind Studenten gesetzlich nicht dazu verpflichtet, doch so lassen sich ein paar Euro sparen. Besonders dann, wenn Sie über den Grundfreibetrag von 8.652 Euro kommen oder Ihr Zweitstudium, zum Beispiel einen Master, beginnen. Die Steuererklärung können Sie vier Jahre rückwirkend machen und Werbungskosten, also Arbeitsmaterialien, PC & Co. sowie Sonderausgaben wie Fahrtkosten, Studienreisen oder Miete absetzen.
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