„Anleger müssen 2023 weniger Steuern auf Kapitalerträge zahlen, denn der Sparerpauschbetrag wurde von 801 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) erhöht“, informierte Test.de zudem mit Blick auf die Steuererklärung 2023. Erst wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen diese Summe überschreiten, würden darauf „25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer“ fällig. Die Experten der Stiftung Warentest haben dem Beitrag zufolge folgenden Tipp: „Falls Sie Ihrer Bank bisher noch keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, sollten Sie das jetzt tun. So müssen Sie sich die zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer nicht erst über die Steuererklärung zurückholen.“ (Symbolbild)
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