Das Geld liegt auf der Straße: Kritiker halten viele Radarfallen, besonders außerhalb von Gefahrenstellen, für Abzocke. „Bundesweit erwarten Kommunen für 2013 Blitzer-Einnahmen von mehr 600 Millionen Euro“, so Torsten Florian Singer, Sprecher der Initiative gemeinsam gegen Blitzerabzocke.
Tausende Autofahrer sind 2012 auf einer Eifeler Landstraße in eine Radarfalle gerauscht und wurden bestraft. Eine Tempo-Sünderin klagte zwar erfolgreich gegen die Radarfalle, doch zum Schutz der nachtaktiven Uhus, die in Felsen an der Straße leben, gilt für Autofahrer mit Einbruch der Dämmerung und nachts Tempo 50 und tagsüber Tempo 70.
Das Warnen vor stationären Radarfallen ist nach der Straßenverkehrsordnung in Deutschland verboten. Auch bei Navigationsgeräte mit Warnfunktion droht eine saftige Strafe. Das Verbot gilt nach Angaben des ADAC für klassische Warngeräte und auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen.
Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.
Das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern ist grundsätzlich nicht verboten. Sollten andere Verkehrsteilnehmer aber behindert oder abgelenkt werden, kann die Polizei das Warnen untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft.
Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot - Temposünder müssen mit einer Strafe rechnen. Wer in der Stadt 70 km/h zu viel auf dem Tacho zahlt 680 Euro, kassiert vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.