27.09.2013
Wenn der Zug zu spät kommt, haben Bahnkunden Anspruch auf Entschädigung - selbst wenn höhere Gewalt im Spiel ist. Das hat jetzt der EU-Gerichtshof entschieden.
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Wenn der Zug zu spät kommt, haben Bahnkunden Anspruch auf Entschädigung - selbst wenn höhere Gewalt im Spiel ist. Das hat jetzt der EU-Gerichtshof entschieden. So sehen die Regeln aus: