Mache ich mich mit bekritzelten Euroscheinen schon strafbar?

Das Nationale Analysezentrum der Bundesbank prüft beschädigtes Geld.
 ©dpa / picture alliance / Fredrik von Erichsen

Fast jeder hat schon einmal einen Geldschein, auf dem etwas geschrieben stand, in Händen gehalten. Doch darf ich ihn weiter geben? Oder mache ich mich strafbar?

Kaputt, vergilbt oder dreckig: Manchmal hat man einfach Pech – und erhält beim Bezahlen im Laden oder Supermarkt einen beschädigten Geldschein. Einige zögern erst einmal zu Recht – schließlich wollen sie ihn nicht annehmen.

Geldschein ist bekritzelt - so bekommen Sie ihn legal ersetzt

Zu groß ist die Angst, dass man die Banknoten nicht mehr los wird bzw. sie wertlos sind. Vor allem dann, wenn Sie mit Zeichen, Zahlen & Co. beschmiert sind. Viele fragen sich dann, ob es sich dabei bereits um Falschgeld handelt – und ob sie sich strafbar machen, wenn sie den Geldschein wieder in Umlauf bringen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, empfiehlt es sich, diesen an die Deutsche Bundesbank zu schicken, genauer gesagt, an das Nationale Analysezentrum für beschädigtes Bargeld. Einzige Bedingung: Der Geldschein ist noch zu 60 Prozent oder mehr intakt. Die Bundesbank prüft diesen dann auf seine Echtheit. Ist dies der Fall, wird er in der Regel gebührenfrei ersetzt.

Video: Was macht man mit einem zerrissenem Geldschein?

Vorsätzlich beschädigte Euro-Banknoten werden ihr zufolge dagegen "grundsätzlich von der Ersatzleistung ausgeschlossen". Den beschädigten Geldschein können Sie an allen Filialen der Deutschen Bundesbank oder auf dem Postweg einreichen. Die Adresse lautet folgendermaßen: 

Deutsche Bundesbank

Hegelstraße 65

H 313

55122 Mainz

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jp

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