Es wird immer mehr Kritik am Rundfunkbeitrag laut. Während manche ihn abschaffen wollen, schlagen andere Reformen vor. So wie die Linke-Politikerin Sahra Wagenknecht.
Der Rundfunkbeitrag ist vielen Deutschen ein Dorn im Auge. Schließlich beläuft er sich nicht nur auf satte 17,50 Euro pro Monat, sondern ist auch seit Januar 2013 für alle Haushalte verpflichtend. Hierbei wird kein Unterschied gemacht, ob jemand einen Fernseher, Radio oder dergleichen besitzt.
Rundfunkbeitrag 2018: Rundfunkbeitrag nach Einkommen staffeln?
Genau dieser Umstand hat zu vielen Kontroversen geführt, weshalb sich letztlich das Bundesverfassungsgericht Mitte Mai der Sache angenommen hat. Sein Auftrag: Es sollte prüfen, ob der Rundfunkbeitrag in seiner bestehenden Form überhaupt rechtmäßig ist. Allerdings wird die Urteilsverkündung erfahrungsgemäß erst in ein paar Monaten zu erwarten sein.
Dennoch fordern immer mehr Parteien und Kritiker des Rundfunkbeitrags Reformen. Darin stimmt jetzt auch die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Sahra Wagenknecht, mit ein. Sie erklärt im Gespräch mit dem Spiegel: "Der Beitrag sollte nach Einkommen gestaffelt werden und für niedrige Einkommen deutlich verringert werden."
Zwar sei sie für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, allerdings sei der Beitrag ungerecht verteilt. Zudem müsse das Programm wieder ansprechender – und zudem auf jüngere Zielgruppen zugeschnitten werden. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seinem Auftrag gerecht werden und nicht Seifenopern bringen", so Wagenknecht weiter.
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Kritik an Rundfunkbeitrag: Sozial Schwache bereits davon befreit
Doch die Landesrundfunkanstalten werden dieser Forderung wohl entgegenhalten, dass sich sozial Schwache bereits per Online-Formular auf der Homepage des allgemeinen Beitragsservices vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. Diese sind von der Gebührenpflicht bereits ausgenommen. Dazu zählen:
- Arbeitslose
- Sozialhilfeempfänger
- Asylbewerber
- Pflegebedürftige
- Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
- Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe
- Empfänger von Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
- Auszubildende mit Beihilfeanspruch
- Studenten mit Bafög-Förderung
- Empfänger von Blindenhilfe
- Taubblinde
- Sonderfürsorgeberechtigte
Schließlich können Schwerbehinderte ebenfalls eine Beitragsminderung von 5,99 pro Monat erwirken, in dem sie ihren Ausweis mit dem Merkzeichen "RF" vorlegen.
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jp